Urteilsticker

BGH zur Zerstörung von „Blitzern“

Der vom 3. Strafsenat des BGH entschiedene Fall enthält eine Vielzahl prüfungsrelevanter Elemente. Selbst wenn der Tatbestand des § 316b Abs. 1 StGB nicht zum Standardrepertoire der juristischen Ausbildung gehören dürfte, erfolgt die Prüfung desselben in Bezug auf die Voraussetzungen der „Anlage“ geradezu schulmäßig unter Heranziehung der bekannten Auslegungsmethoden (grammatische, systematische, subjektiv-historische und objektiv-teleologische Auslegung), die beherrscht werden sollten.

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BGH zum Tötungsvorsatz bei illegalen Autorennen (Teil 2)

Nachdem wir im ersten Teil bereits die Ausführungen des BGH zur Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit besprochen haben, widmen wir uns in diesem Beitrag der Frage, welche Mordmerkmale hier erfüllt sein könnten und welche Straßenverkehrsdelikte in Betracht kommen. Außerdem besprechen wir die strafrechtliche Beurteilung von sog. illegalen Autorennen („Raser-Fälle“) in der Klausur und klären, was hier besonders prüfungsrelevant ist.

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BGH zu Tötungsvorsatz bei illegalem Autorennen (Teil 1)

Die strafrechtliche Beurteilung von sog. illegalen Autorennen („Raser-Fälle“) hat derzeit eine gewisse Konjunktur erfahren, nicht zuletzt auch durch den im Jahr 2017 in Kraft getretenen 315d StGB sowie der Tendenz der Strafgerichte, diese Rennen an den §§ 211, 212 StGB zu messen. Dabei kommt insbesondere den tatsächlichen Feststellungen zur inneren Tatseite des Täters besondere Bedeutung zu, also der Frage, ob dieser mit bedingtem Tötungsvorsatz oder nur (bewusst) fahrlässig gehandelt hat.

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BGH zur Vollstreckung einer Zug um Zug zu erbringenden Leistung

Die Entscheidung eignet sich als Grundlage einer Zwangsvollstreckungsklausur, weil sie deutlich macht, dass der Gerichtsvollzieher auf Tatbestand und Entscheidungsgründe zurückgreifen kann, wenn der Tenor des Urteils unklar ist, nicht jedoch auf andere, außerhalb des Titels liegende Umstände, wie bspw. die Schriftsätze im Erkenntnisverfahren. Sie schärft zudem den Blick für Anwaltsklausuren.

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