BGH zum Beendigungszeitpunkt des Diebstahls

Beim Diebstahl gem. § 242 StGB handelt es sich um ein sog. „kupiertes“ Erfolgsdelikt, bei welchem ein möglicher tatbestandlicher Erfolg in die Zueignungsabsicht verlagert wurde. Der Erfolg muss nicht objektiv eintreten, sondern nur subjektiv vom Täter gewollt sein. Das wiederum führt dazu, dass der Zeitpunkt der Vollendung und jener der Beendigung auseinanderfallen. Wann ein Diebstahl beendet ist, hat der BGH in seiner neuen Entscheidung noch einmal ausgeführt.

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LG Berlin zur außerordentlichen Kündigung eines ehemaligen Fußballprofis

Eine Kündigung kann leider jeden treffen. Umso schwerwiegender ist es jedoch, wenn es sich dabei nicht um eine ordentliche Kündigung handelt, die erst nach einer gewissen Kündigungsfrist wirksam wird, sondern um eine außerordentliche Kündigung, bei der ohne Einhaltung einer Frist das jeweilige Vertragsverhältnis beendet werden kann. Ist dieser Vertrag Einkommensgrundlage, so ist es umso problematischer, wenn es sich bei der fristlosen Kündigung um eine Verdachtskündigung handelt. Denn in einer solchen Konstellation ist eben gerade die Tat (noch) nicht bewiesen, sondern wird nur vermutet. Wann es sich lohnt, gegen eine Verdachtskündigung vorzugehen und nach welchen Kriterien diese Kündigung gerichtlich auf ihre Wirksamkeit überprüft wird, zeigt dieser jüngst entschiedene prominente Fall.

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Unzulässigkeit einer kommunalen Wettbürosteuer

Die Gemeinden sind zur Finanzierung der örtlichen Aufgabenwahrnehmung dringend auf örtliche Steuern angewiesen. Auf der Grundlage der Kommunalabgabengesetze der Länder können örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern eingeführt werden, „solange sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind“ (Art. 105 II a S. 1 GG). Die Vermittlung von Renn- und Sportwetten ist im Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) des Bundes seit 2012 mit 5 % des Wetteinsatzes unter gleichzeitiger Befreiung von der Umsatzsteuer steuerpflichtig.

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OLG Bremen zum Versuchsbeginn bei betrügerischen Telefonanrufen

Die Betrugsmasche “falsche Polizeibeamte bzw. falsche Bankmitarbeiter” dürfte wohl den meisten Menschen aufgrund vielfacher medialer Berichterstattung und behördlicher Warnungen mittlerweile ein Begriff sein. Nichtsdestotrotz werden weiterhin täglich zahlreiche, insbesondere ältere und deswegen meist leichter zu überzeugende Personen, Opfer dieser Masche. Das Vorgehen der Betrüger ist im Wesentlichen immer gleich, sie agieren meist in fest organisatorischen Strukturen. In diesem Fall war es Aufgabe des “Telefonteams” Anrufe zu tätigen, sich dabei als Polizeibeamte oder Bankmitarbeiter auszugeben und den Angerufenen im Gespräch am Hörer mitzuteilen, dass der Verdacht bestehe, sie seien in den Besitz von Falschgeld gekommen.

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BGH zu den Voraussetzungen der Funkzellenüberwachung

Während die Möglichkeiten zur Begehung von Straftaten im letzten Jahrhundert (beispielsweise im digitalen Raum) massiv angewachsen sind, ist auch der Gesetzgeber hinsichtlich seiner Ermittlungsmaßnahmen nicht gänzlich untätig geblieben. Unter anderem wegen der europäischen Gesetzgebungsdynamik hat sich zwar in den 2010er-Jahren um den § 100g StPO einiges getan, jedoch sind entsprechende Fälle in den Klausuren bisher eher rar gesät. Das Potenzial, dies zu ändern, ergibt sich für die Prüfungsämter allerdings mit der Inspiration aus dem BGH-Beschluss vom 10.01.2024 (Az. 2 StR 171/23).

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BGH zum Zueignungsbegriff bei § 246 StGB

Während bei § 242 StGB der Täter nur die Absicht haben muss, sich oder einem Dritten die Sache zuzueignen, ist die Zueignung bei § 246 StGB die Tathandlung. Welche Anforderungen an diese Zueignungshandlung zu stellen sind, ist streitig. Nunmehr hat der BGH in einem obiter dictum eine Änderung seiner Rechtsprechung in Aussicht gestellt. Grund genug, sich mit dem Zueignungsbegriff erneut auseinanderzusetzen.

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OLG Frankfurt zu Sale & Lease Back

Ein Auto zu leasen, ist mittlerweile gängige Praxis. Nicht ganz so verbreitet ist die Variante des sog. Sale & Lease Back. Diese Konstellation beschreibt den Fall, dass ein Gegenstand -oft ein Kfz- zunächst an den Leasinggeber verkauft und danach sofort wieder an den Verkäufer vermietet wird. Ursprünglich wurde diese Methode hauptsächlich von Unternehmen genutzt, um schnell Liquidität zu gewinnen. Im Laufe der Zeit entdeckten auch einige Pfandleihhäuser diese Geschäftspraxis für sich. Die Unternehmen adressierten dabei meist gezielt Personen in schwieriger finanzieller Situation und nutzten deren missliche Lage aus, um einen möglichst niedrigen Kaufpreis zu erzielen und nachher zusätzlich von hoher monatlicher Miete zu profitieren. Über einen derartigen Fall hatte jüngst auch das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main zu entscheiden. Dies hatte übrigens auch schon im letzten Jahr eine Klage gegen das Pfandleihhaus auf dem Tisch. Damals ging es auch schon um das fragwürdige Geschäftsmodell und eine verbotene Eigenmacht des Pfandleihauses. Was sagt das OLG Frankfurt nun in diesem Fall?

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Rechtliche Behandlung verfassungsfeindlicher Parteien

Parteien sind als „Sprachrohr des Volkes“ und damit als wesentliche Träger der politischen Willensbildung für die Demokratie von zentraler Bedeutung. Deshalb genießen sie besonderen Schutz (Art. 21 I GG). Auf der anderen Seite fordert Art. 21 II und III GG, dass die Bundesrepublik auch eine „wehrhafte Demokratie“ ist mit der Folge, dass sie verfassungswidrige Bestrebungen durch Parteien entgegentreten soll. Deshalb ist es von Bedeutung, unter welchen Voraussetzungen und mit welcher Reichweite staatliche Schritte gegen verfassungsfeindliche Parteien in Betracht kommen, wobei auch die verfahrensrechtliche Seite –vor allem mit Blick auf den Rechtsschutz– wichtig ist.

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