BVerwG zur Neuausrichtung des Begriffs der verfassungsrechtlichen Streitigkeit in § 40 I VwGO

§ 40 I VwGO bestimmt, dass der Verwaltungsrechtsweg bei einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit nicht eröffnet ist, wenn es sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit handelt. Bisher lautete die Definition, dass am verfassungsrechtlichen Rechtsstreit ausschließlich Verfassungsrechtssubjekte beteiligt sind (sogenannte doppelte Verfassungsunmittelbarkeit). Davon heißt es Abschied zu nehmen.

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Jurastudent gewinnt auf ganzer Linie und erstreitet 100.000 Euro für fristlose Kündigung

Versuchen, einen Betriebsrat zu gründen, fristlos gekündigt werden und am Ende mit 100.000 Euro Schadensersatz nach Hause gehen? Das gelang einem Jurastudenten, der als Minijobber in einer Gaststätte arbeitete. Das LAG München setzt hier ein arbeitsrechtliches Ausrufungszeichen: Maßregelungsverbot, Schadensersatz, Geschäftsführerhaftung, sechs Monate Urlaubsanspruch und die Anordnung einer schriftlichen Entschuldigung – dieser Fall hat alles.

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