Der Erwerb eines Grundstücks ist für einen Minderjährigen lediglich rechtlich vorteilhaft im Sinne von § 107 BGB, wenn er nur dinglich haftet. Nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist dies jedoch, wenn er auch persönlich haftet. Sofern das Grundstück weder vermietet noch verpachtet ist, ist dann der Erwerb eines Miteigentumsanteils daran lediglich rechtlich vorteilhaft?
WeiterlesenNach § 1192 Ia BGB kann der Eigentümer bei einer Sicherungsgrundschuld auch Einreden aus dem Sicherungsvertrag erheben. Ist dies aber auch der Fall, wenn das von ihm erworbene Grundstück zum Zeitpunkt des Erwerbs bereits mit einer Sicherungsgrundschuld belastet war?
WeiterlesenWenn ein Dienst- oder Werkvertrag gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verstößt, führt dies in der Regel zur Nichtigkeit des Dienst- oder Werkvertrags. Lassen sich diese Grundsätze auf den Grundstückskaufvertrag übertragen? Hierzu entschied jetzt der BGH.
WeiterlesenB ist Eigentümer eines Hauses in einer eng bebauten Wohnsiedlung. Er möchte sein Haus verkaufen und begibt sich auf die Suche nach einem Interessenten. Er wird sich mit dem A einig und sie schließen einen Kaufvertrag über das Haus zu einem Kaufpreis von 250.000 Euro.
WeiterlesenDie V hat seinerzeit ein Grundstück gekauft und darauf ein Haus durch Bauunternehmer U errichten lassen. Nun möchte sie sich räumlich vergrößern und will das Haus an die K verkaufen. Sie schließen einen als "Kaufvertrag über ein Wohnhaus" bezeichneten Vertrag beim Notar und lassen eine Standardklausel eintragen, wonach - in Bezugnahme auf die vorherige Besichtigung- alle Mängel in Bezug auf Größe, Güte und Beschaffenheit ausgeschlossen sind.
WeiterlesenBedarf die Widerrufserklärung wegen groben Undanks einer Begründung? Darüber entschied nun der X. Zivilsenat des BGH. In dem Fall ging es um eine ältere Dame, die versuchte, Grundstücksschenkungen an ihren Sohn rückgängig zu machen. Das OLG Frankfurt wies die Klage noch ab, der BGH verwies die Sache jedoch zur Neuverhandlung an das OLG zurück.
WeiterlesenIn dieser anspruchsvollen Examensklausur aus dem Zivilrecht geht es um einen Ritt durch das gesamte Zivilrecht. Von BGB AT über das Schuldrecht direkt in die Tiefen des Sachenrechts und des Bereicherungsrechts.
WeiterlesenUnter welchen Voraussetzungen können Solarmodule, die in eine Freiland-Photovoltaikanlage eingebaut sind, Gegenstand besonderer Rechte sein? Zu dieser Frage hat sich jüngst der unter anderem für das Sachenrecht zuständige V. Zivilsenat des BGH in vier Parallelverfahren geäußert. Sachenrecht vom Feinsten!
WeiterlesenDas Zwangsvollstreckungsrecht spielt in beiden Examen eine wichtige Rolle. Im vorliegenden Fall geht es um die Zwangsvollstreckung aus einem Zahlungstitel in das unbewegliche Vermögen, nämlich ein Grundstück. Im Rahmen der Immobiliarvollstreckung kommen mit Zwangshypothek, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung verschiedene Vollstreckungsarten in Betracht (§ 866 Abs. 1 ZPO). In materieller Hinsicht ist hier unter anderem zu prüfen, ob gegen den Grundstückserwerber ein Zahlungsanspruch besteht. Der Fall könnte sich zudem als Grundlage einer Anwaltsklausur im zweiten Examen mit dem Gläubiger als Mandanten eignen.
WeiterlesenDer vorliegende Fall eignet sich zwar nicht in seiner konkreten Einkleidung, aber aufgrund seiner materiellen Ausgestaltung – ein Prokurist bewilligt eine Auflassungsvormerkung an einem fremden Grundstück - hervorragend für Klausuren. Ohnehin erfreuen sich Stellvertretungsprobleme großer Beliebtheit. Das gilt auch für die Prokura, deren Grundzüge Du schon im Studium kennen musst.
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