#Sachenrecht 2

BGH zur Schenkung eines Miteigentumsanteils an einen Minderjährigen

Der Erwerb eines Grundstücks ist für einen Minderjährigen lediglich rechtlich vorteilhaft im Sinne von § 107 BGB, wenn er nur dinglich haftet. Nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist dies jedoch, wenn er auch persönlich haftet. Sofern das Grundstück weder vermietet noch verpachtet ist, ist dann der Erwerb eines Miteigentumsanteils daran lediglich rechtlich vorteilhaft?

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ZR I 1. Examen April 2023 in Niedersachsen und Berlin

Die V hat seinerzeit ein Grundstück gekauft und darauf ein Haus durch Bauunternehmer U errichten lassen. Nun möchte sie sich räumlich vergrößern und will das Haus an die K verkaufen. Sie schließen einen als "Kaufvertrag über ein Wohnhaus" bezeichneten Vertrag beim Notar und lassen eine Standardklausel eintragen, wonach - in Bezugnahme auf die vorherige Besichtigung- alle Mängel in Bezug auf Größe, Güte und Beschaffenheit ausgeschlossen sind.

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Schenkungswiderruf muss begründet sein, aber nicht begründet werden

Bedarf die Widerrufserklärung wegen groben Undanks einer Begründung? Darüber entschied nun der X. Zivilsenat des BGH. In dem Fall ging es um eine ältere Dame, die versuchte, Grundstücksschenkungen an ihren Sohn rückgängig zu machen. Das OLG Frankfurt wies die Klage noch ab, der BGH verwies die Sache jedoch zur Neuverhandlung an das OLG zurück.

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BGH zur Umschreibung eines Zahlungstitels gegen den rechtsgeschäftlichen Erwerber eines Grundstücks nach Eintragung einer Zwangshypothek

Das Zwangsvollstreckungsrecht spielt in beiden Examen eine wichtige Rolle. Im vorliegenden Fall geht es um die Zwangsvollstreckung aus einem Zahlungstitel in das unbewegliche Vermögen, nämlich ein Grundstück. Im Rahmen der Immobiliarvollstreckung kommen mit Zwangshypothek, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung verschiedene Vollstreckungsarten in Betracht (§ 866 Abs. 1 ZPO). In materieller Hinsicht ist hier unter anderem zu prüfen, ob gegen den Grundstückserwerber ein Zahlungsanspruch besteht. Der Fall könnte sich zudem als Grundlage einer Anwaltsklausur im zweiten Examen mit dem Gläubiger als Mandanten eignen.

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KG Berlin zum Umfang der Prokura bei Veräußerung eines fremden Grundstücks

Der vorliegende Fall eignet sich zwar nicht in seiner konkreten Einkleidung, aber aufgrund seiner materiellen Ausgestaltung – ein Prokurist bewilligt eine Auflassungsvormerkung an einem fremden Grundstück - hervorragend für Klausuren. Ohnehin erfreuen sich Stellvertretungsprobleme großer Beliebtheit. Das gilt auch für die Prokura, deren Grundzüge Du schon im Studium kennen musst.

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