#ZPO II

Die Vollstreckungsabwehrklage – Teil 1

In vielen Bundesländern ist im Assessorexamen eine Zwangsvollstreckungsklausur gesetzt. Weil die Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO materiell-rechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch erfasst, liegt sie auf der Schnittstelle zwischen dem materiellem Recht und dem Prozessrecht und ist deswegen bei den Prüfungsämtern besonders beliebt.

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Die Streitgenossenschaft im Zivilurteil (Teil 2)

Die Streitgenossenschaft (§§ 59 ff. ZPO) ermöglicht eine Verbindung mehrerer Prozesse in einem Verfahren, damit – ganz im Sinne der Prozessökonomie – in einem Prozess über mehrere Rechtsverhältnisse entschieden werden kann, die eine sachliche Nähe zueinander aufweisen und ansonsten in mehreren Verfahren geklärt werden müssten (man spricht auch von einer subjektiven Klagehäufung).

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BGH zum Pfändungspfandrecht und Insolvenzverfahren

In beiden Examen spielen Zwangsvollstreckungsklausuren eine bedeutende Rolle. Sichere Kenntnisse sind hier also besonders wichtig. In der Entscheidung des BGH, die wir euch im Folgenden vorstellen, geht es zudem um das Verhältnis zum Insolvenzrecht. Zwar werden im Examen von euch keine vertieften Kenntnisse des Insolvenzrechts verlangt, die Grundzüge müssen euch aber auch hier bekannt sein. Das gilt eben vor allem für das Spannungsverhältnis zum Zwangsvollstreckungsrecht. Darüber hinaus werden die Wirkungen des Insolvenzverfahrens häufig in zivilrechtlichen Wertungen herangezogen.

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