Urteilsticker

Das BVerfG zu Anträgen zur Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung

Der zweite Senat des BVerfG setzte sich kürzlich mit der Frage auseinander, ob ein Organstreitverfahren ausschließlich der Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Verfassungsorganen und nicht der Beurteilung der materiellen Verfassungsmäßigkeit eines konkreten Handelns eines Organs dient. Dabei musste auch die Frage erläutert werden, ob die Verfahrensvorschrift des § 64 Abs. 2 BVerfGG den Streitgegenstand und den Umfang der verfassungsgerichtlichen Kontrolle festlegt. Wie entschied der zweite Senat?

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BGH zu den Prüfungsanforderungen bei einer gefährlichen Körperverletzung Teil I

Während die Verwirklichung des Grundtatbestandes des § 223 Abs. 1 StGB in der Regel vergleichsweise geringe Anforderungen an die Prüfungsdichte stellt, erweist sich insbesondere der Qualifikationstatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB als „prüfungsintensiv“, weil es für dessen Verwirklichung nicht darauf ankommt, ob das Opfer tatsächlich in Lebensgefahr geraten ist, sondern ob die jeweilige Einwirkung durch den Täter nach den Umständen generell geeignet ist, dessen Leben zu gefährden.

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BGH zu Brandstiftung im Bereich einer Lagerhalle

Die Voraussetzungen eines Brandstiftungsdelikts nach § 306 Abs. 1 StGB lassen sich in objektiver und subjektiver Hinsicht mitunter nur dann rechtsfehlerfrei bejahen, wenn sich sowohl die Tathandlung und das Tatobjekt als auch das Vorstellungsbild des Täters - sei es aufgrund seiner eigenen Einlassung, sei es im Rahmen einer Schlussfolgerung aus dem objektiven Geschehen - konkret eingrenzen lassen.

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BGH zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bei Polizeikontrolle

Regelmäßig gerät bei der strafrechtlichen Bewertung des Verhaltens von Kraftfahrzeugführern bei polizeilichen Diensthandlungen, zumeist im Rahmen von Verkehrskontrollen oder aber etwa auch bei vorläufigen Festnahmen, die Vorschrift des § 113 StGB in den Blick, also der strafbare (und gewaltsame) Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, wenn sich der oder die Kontrollierte nicht kooperativ und lediglich passiv verhält. Daher ist eine Wiederholung der materiellen Voraussetzungen des § 113 StGB sowie der Konkurrenzregeln in jedem Fall lohnenswert, wofür sich der vorliegende Urteilsticker bestens eignet.

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Versuchter schwerer oder vollendeter Wohnungseinbruchsdiebstahl?

Bei diesem spannenden Fall sind die Ausführungen des 4. Strafsenats des BGH zum konkurrenzrechtlichen Verhältnis zwischen dem (vollendenten) Wohnungseinbruchdiebstahl und dem versuchten schweren Wohnungseinbruchsdiebstahl hervorzuheben. Sachverhalte, die ein – oder wie hier mehrere – Diebstahlsgeschehen beinhalten, kommen in der strafgerichtlichen Praxis häufig vor und erfreuen sich wegen der „Praxisnähe“ ihrer Tatbestandsvoraussetzungen auch in der juristischen Prüfung großer Beliebtheit.

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BGH zur Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung beim Schusswaffengebrauch

Die mögliche Rechtfertigung des Täters nach § 32 StGB, der in Notwehr gehandelt hat, ist rechtlich wie tatsächlich an einige Voraussetzungen geknüpft, deren Vorliegen sorgfältig geprüft werden müssen. Kann sich das Strafgericht nicht mit hinreichender Sicherheit davon überzeugen, ob eine Notwehrlage tatsächlich vorgelegen hat und/oder die Notwehrhandlung erforderlich gewesen ist, gilt „in dubio pro reo“.

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BGH zu Aussetzung mit Todesfolge und zu Totschlag durch Unterlassen - Teil II

Nachdem wir uns im ersten Teil unseres Urteilstickers mit dem Tatbestand der Aussetzung mit Todesfolge beschäftigt haben, schauen wir uns in diesem zweiten Teil den Totschlag durch Unterlassen und die unterlassene Hilfeleistung am Tatgeschehen um O an. Im Zentrum der Betrachtung steht dabei stets die Frage nach der Garantenstellung unter Freunden.

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BGH zu Aussetzung mit Todesfolge und zu Totschlag durch Unterlassen - Teil I

Dieser interessante vom BGH entschiedene Fall beleuchtet die strafrechtlichen Folgen einer „Sauftour“, die mit dem Tod eines Beteiligten durch Ertrinken geendet hat. Im Zentrum der Betrachtung steht die Frage, ob die Täter – die mit dem späteren Opfer befreundet bzw. bekannt gewesen sind – eine Garantenstellung innehatten, die sie zum Tun verpflichtet hatte und die eine Strafbarkeit wegen Aussetzung nach § 221 StGB nach sich gezogen hat.

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BGH zu drogenbedingter Fahrunsicherheit bei § 316 StGB

Der Tatbestand des § 316 StGB ist – etwa anders 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB – als sog. abstraktes Gefährdungsdelikt ausgestaltet; eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben anderer Verkehrsteilnehmer bzw. für fremde Sachwerte ist nicht erforderlich. Beruht die drogenbedingte „Fahruntüchtigkeit“ des Täters i.S.d. § 316 StGB nicht bloß auf dem Konsum von Alkohol, sondern – wie hier – auf anderen berauschenden Mitteln, kommt es für die Feststellung der Tatbestandsmäßigkeit des jeweiligen Handels auf die konkreten Gegebenheiten beim Täter und die Auswirkungen des Drogenkonsum auf seine Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen, an.

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