Betrug durch TUI-Angestellte
Nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 haben Fluggäste im Falle von Verspätungen, Überbuchungen oder ähnlichen Flugstörungen einen Entschädigungsanspruch gegen die Airlines. So können Reisende bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden beispielsweise eine Entschädigung von bis zu 600 € verlangen. Die Verordnung wird oft auch als Fluggastrechteverordnung bezeichnet. Sie wurde Jahr für Jahr durch Urteile des EuGH verfeinert und konkretisiert. Jedoch scheint dieses Geld nicht immer bei den Urlaubern anzukommen
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