Das Mietrecht betrifft uns alle im Alltagsleben. Gerade deswegen finden mietrechtliche Streitigkeiten überdurchschnittlich oft ihren Weg zu den Gerichten. Das wiederum ist immer ein Indikator, dass sie ebenso häufig auch den Eingang in Deine juristischen Klausuren finden. Oft geht es hierbei um bestimmte Schönheitsreparaturen, die ein Mieter nicht vorgenommen hat. Diese lassen sich mit einer Prüfung der Rechtmäßigkeit der Klausel im Mietvertrag verbinden und sind daher gern genutzter Prüfungsstoff. Anders ist es hier. In der vorliegenden Entscheidung (Az. 2 S 118/23, Urteil vom 01.03.2024) hat sich das LG Frankenthal mit der Wirksamkeit der Kündigung trotz vollständiger Zahlung der Mietrückstände befasst. Worauf Du in solchen Fällen achten musst, zeigt Dir die Entscheidung sehr anschaulich.
WeiterlesenFührt ein zur Selbsttötung entschlossenes Opfer die zum Tode führende Handlung selbst aus, dann ist der diese Handlung veranlassende Dritte nur dann Täter, wenn ihm über § 25 I Alt. 2 StGB die Handlung als mittelbarer Täter zugerechnet werden kann. Diese Zurechnung ist nicht möglich, wenn das Opfer einen freiverantwortlichen Suizid begeht. Die Abgrenzungskriterien hat der BGH erneut ausführlich dargestellt.
WeiterlesenVerkehrsunfälle, insbesondere solche mit Todesfolge, sind an sich schon tragisch genug. Häufig geht es in der Folge dann aber auch noch um sehr viel Geld. Denn im Straßenverkehr, wo grundsätzlich eine beidseitige Betriebsgefahr zugrunde gelegt wird, ist in den seltensten Fällen nur einer „schuld“. Dass es dazu auch Ausnahmen gibt und wie sich dabei ein Verstoß gegen die Gurtpflicht auswirkt, zeigt Dir das Urteil des OLG Köln (Urteil vom 27.08.2024 - 3 U 81/23).
WeiterlesenIm Falle des Vorliegens eines Sachmangels kann der Käufer Schadensersatz verlangen, nicht jedoch beim beiderseitigen Handelskauf bei Verletzung der Rügeobliegenheit nach § 377 HGB. Bei fehlender Berücksichtigung des Kernvorbringens einer Partei liegt ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör nach Art. 103 I GG vor.
WeiterlesenDie Anfertigung von Lichtbildern, Fingerabdrücken und ähnlicher Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung können bei strafrechtlich in Erscheinung getretenen Personen (Beschuldigten) gegen deren Willen vorgenommen werden (§ 81b I StPO). Die die aus strafprozessual veranlassten Gründen (§ 81b I StPO, 1. Alternative: „für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens“) erhobenen Daten können für Zwecke des „Erkennungsdienstes“ aufbewahrt werden. Erkennungsdienst soll sicherstellen, dass der Beschuldigte nicht erneut eine strafbare Tat begeht. In dieser 2. Alternative geht es somit in § 81b I StPO um Gefahrenabwehr mit der Folge, dass die Vorschrift als Bundesrecht lex specialis zu den in den Polizeigesetzen der Länder geregelten vergleichbaren Ermächtigungsgrundlagen ist. Nicht nur diese Besonderheit, sondern auch die Auswirkungen der beiden Alternativen des § 81b I StPO mit ihren Zuordnungen zur Strafverfolgung oder zur Gefahrenabwehr erschweren die Arbeit mit der klausurrelevanten Vorschrift, zumal sich daraus unterschiedliche Rechtswegzuweisungen ergeben.
WeiterlesenVor ein paar Monaten haben wir Dir bereits einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zur Halterhaftung gegeben, weil dieses Thema ein Dauerbrenner bei unseren Prüfungsämtern ist. Nun gibt es eine neue Entscheidung vom Landgericht Saarbrücken, welches sich dieses Mal näher damit befassen musste, welche Anforderungen an einen Idealfahrer beim Ausparken zu stellen sind. Gleichzeitig ist die Begründung des Gerichts auch noch einmal sehr lehrreich, wie die Du die Abwägung nach § 17 StVG in Deiner Klausur vornehmen solltest.
WeiterlesenNormalerweise ist die Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB keineswegs ein Delikt, das zur humoristischen Auseinandersetzung mit dem Vorsatz taugt. Doch die Geschichte, die der Angeklagte dem Amtsgericht Frankfurt am Main auftischte, hinterlässt den Eindruck, als hätte er sich beim inflationären Konsum von Schnapspralinen direkt vom Verhalten des Kängurus aus Marc-Uwe Klings Feder inspirieren lassen. Man könnte sich vorstellen, dass es in Anbetracht dieser Märchengeschichte aus richterlicher Sicht nicht ganz einfach gewesen sein dürfte, die erforderliche Ernsthaftigkeit zu wahren.
WeiterlesenBei einem Lieferungsvertrag im Rahmen eines sog. Open-House-Verfahrens wurde in einer Klausel in den AGB ein absolutes Fixgeschäft bestimmt, welches den Klauselverwender von dem Erfordernis einer vorherigen Fristsetzung freistellte, vereinbart. Ist eine solche Klausel nach § 307 I, II Nr. 1 BGB unwirksam?
WeiterlesenHow to be Ersti (Teil I)
So langsam hast Du die ersten Vorlesungen des Wintersemesters hinter Dich gebracht und Du hast nun einen ersten eigenen Einblick bekommen, was sich hinter dem Begriff „Vorlesung“ eigentlich versteckt. Lass mich raten, Deine Vorfreude dürfte bereits etwas verflogen sein und Du fühlst Dich überfordert und erschlagen? Wenn Du diese Frage mit „Ja“ beantworten kannst, kannst Du direkt wieder aufatmen. Du stehst mit diesen Gefühlen nicht allein da. Leider wirst Du aber auch merken, dass viele Deiner Kommiliton:innen nicht ehrlich über ihre Empfindungen sprechen werden, sodass sich womöglich bei Dir das ungute Gefühl einstellt, dass nur Du so empfindest. Damit Dein kleines Unbehagen vor Deinem Studium und universitären Leben sich wieder beruhigt, möchte ich Dir ein paar Eckpfeiler für Dein erstes Semester mitgeben. Uni ist eben doch nicht mit Deinem Schulalltag vergleichbar, auch wenn Du Dich in der Rolle des „Lehrlings“ wiederfindest. Uni ist aber auch viel bunter, lebendiger und kultureller als Dein Schulalltag.
WeiterlesenDie aktuellen politischen Entwicklungen bieten für jede:n Prüfer:in eine Steilvorlage, die Themen Vertrauensfrage und Misstrauensvotum in der mündlichen Prüfung oder der nächsten Klausur - sei es im Semester oder Examen - aufzugreifen. Alles, was Du dazu wissen musst, erfährst Du in unserem kostenlosen Webinar am Montag den 11.11.24 um 16 Uhr. Melde Dich hier an.
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