Die wichtigsten Entscheidungen im Öffentlichen Recht aus dem Jahr 2024

Die wichtigsten Entscheidungen im Öffentlichen Recht aus dem Jahr 2024

10 Entscheidungen aus dem öffentlichen Recht, die Du kennen solltest

Im öffentlichen Recht ging es 2024 sowohl prozessual als auch materiell-rechtlich bunt daher. Die Gerichte beschäftigten sich mit Verfassungsbeschwerden, Normenkontrollverfahren, mit Fortsetzungsfeststellungsklagen, Klagen auf Unterlassungsansprüche und Vollzugsfolgenbeseitigungsansprüche. Auch hier lässt sich abzeichnen, dass die bisherigen Prüfungsklassiker wohl immer noch angesagt bleiben dürften. Materiell-rechtlich hatte das Jahr auch viel zu bieten. Von Grillanlagen und der Haltung von einem Hahn im Garten, über die straßenrechtliche Beurteilung von Mietfahrzeugen, der Verantwortlichkeit von Kfz-Haltern bis hin zum Versammlungsrecht und der rechtlichen Behandlung von verfassungsfeindlichen Parteien. Aber auch der Anspruch auf Gleichbehandlung gemäß Art. 3 I GG beschäftigte die Richter:innen das ein oder andere Mal. Hier kannst Du die relevanten Urteile noch einmal nachlesen.

1. Rechtliche Behandlung verfassungsfeindlicher Parteien

Die Diskussion über verfassungsfeindliche Tendenzen in rechtsgerichteten Parteien ist durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 23.01.2024 über den Ausschluss der Parteienfinanzierung für die Partei „Die Heimat“, einer Nachfolgeorganisation der NPD, und des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts vom 13.05.2024 zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall für Verfassungsfeindlichkeit erneut in Bewegung gekommen. In diesem Beitrag werden die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsfeindlichkeit und die daran anknüpfenden Beschränkungen der Parteien (Einstufung als Verdachtsfall, Wegfall der Parteienfinanzierung, Parteienverbot) systematisch dargestellt.

2. VGH Mannheim zur Unzulässigkeit einer gemeindlichen Unterstützung einer AfD-kritischen Initiative

Anlässlich der Veröffentlichungen über die Idee einer Remigration hat es viele Protestveranstaltungen gegen „Rechts“ gegeben, die teilweise von den örtlichen Verwaltungsbehörden unterstützt worden sind. Der VGH Mannheim musste in diesem Urteil entscheiden, inwieweit der AfD Abwehransprüche zustehen, wenn sie in diesem Zusammenhang den Ideengebern zugeordnet wurden. Thematisch handelt es sich um Unterlassungsansprüche und Folgenbeseitigungsansprüche, die mangels ausdrücklicher Regelung im Gesetz für viele mit Unsicherheiten belastet sein dürften. Hier kannst Du den prüfungsrelevanten Fall nachlesen.

3. BVerwG zur Anwendbarkeit des Versammlungsgesetz auf eine Verhinderungsblockade

Das BVerwG wählt in dieser Entscheidung einen bisher nicht beachteten neuen Weg in der Abgrenzungssystematik zwischen Versammlungs- und Polizeirecht. Das Gericht musste sich damit beschäftigen, ob eine „Verhinderungsblockade“ vom Versammlungsgesetz erfasst wird. Für das Examen ist die Kenntnis der Abgrenzungssystematik zwischen Versammlungs- und Polizeirecht von nahezu „lebenswichtiger“ Bedeutung. Hier kannst Du die Entscheidung nachlesen.

4. VG Minden zum Allgemeinen Folgenbeseitigungsanspruch

Entscheidungen zum Folgenbeseitigungsanspruch (FBA) finden sich bei den Gerichten selten, während Klausurfälle zum FBA wegen dessen Komplexität bei Prüfungen häufig sind. Das VG Minden hat in seinem Urteil über einen FBA entschieden und zu allen Voraussetzungen Stellung genommen. Auch wenn es nur ein verwaltungsgerichtliches Urteil ist, ist der Fall wie für ein Lehrbuch und genauso für eine Klausur geschaffen. Um welchen FBA es in der Entscheidung des VG Minden geht und worauf Du immer achten solltest, erfährst Du hier.

5. BVerwG zum Unterlassungsanspruch gegen Videoüberwachung im Park

Die DSGVO regelt für die Unionsorgane, aber auch für die Mitgliedsstaaten nicht nur weitgehend die Zulässigkeit der Datenerhebung und der Datenverarbeitung durch privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Stellen, sondern auch Schutzansprüche der Betroffenen. Die ausdrückliche Regelung eines Unterlassungsanspruchs, vergleichbar mit § 1004 I 2 BGB, fehlt im Unionsrecht. Welche Konsequenzen das für den schlichten öffentlich-rechtlichen Abwehr- und Unterlassungsanspruch hat, legt das BVerwG in seiner Entscheidung dar.

6. VGH Mannheim zum Verbot von Grillanlagen durch Bebauungsplan

Kenntnisse über Rechtmäßigkeit und Angreifbarkeit eines Bebauungsplans gehören zwingend zur Klausurvorbereitung. Über ein etwaiges Verbot einer gewerblichen Nutzung von Grillanlagen in einem Bebauungsplan zur Bewältigung einer städtebaulichen Immissionslage musste sich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beschäftigen und hat den Fall „schulmäßig“ dargestellt.

7. BVerfG zur Verantwortlichkeit des Kfz-Halters bei Verkehrsverstößen

Wer mit seinem Kfz schon einmal gegen Parkzeitbeschränkungen verstoßen und deshalb einen Bußgeldbescheid bekommen hat, hat im Regelfall gezahlt, auch wenn das einzige Beweismittel ein Foto des Fahrzeugs auf der Straße war. Dass es sich durchaus lohnt, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen, zeigt das aktuelle Urteil des BVerfG. Die Verfassungsrichter:innen haben in dieser Entscheidung noch einmal klargestellt, dass allein das Foto als Beweismittel nicht ausreicht. Die Begründung kannst Du hier nachlesen.

8. OVG Münster zur Haltung eines Hahns im Allgemeinen Wohngebiet

Das OVG Münster musste sich in dieser Entscheidung wieder mal mit der BauNVO auseinandersetzen. Genauer gesagt ging es um die Frage, ob der Hahn „Bigfoot“ in einem Allgemeinen Wohngebiet bleiben darf oder ob das arme Tier weichen muss. Das OVG Münster hebt dabei erneut die Auswirkungen der BauNVO zum einen auf die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von Bebauungsplänen und zum anderen auf die Zulässigkeit von Bauvorhaben hervor.

9. OVG BB zum Anspruch eines Bundeskanzlers a.D. auf Büro und Personal

Nahezu seit Beginn der Bundesrepublik wurden ehemalige Kanzler räumlich und personell im Bundestag auf Kosten des Bundes ausgestattet. Nur bei Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder wurde davon abgesehen. Mit der Begründung, dass er keine fortwirkenden Verpflichtungen aus dem ehemaligen Amt wahrnimmt, wurde die sonst praktizierte Überlassung von Büros und Personal an den ehemaligen Kanzler durch den Haushaltsausschuss des Bundestages „ruhend“ gestellt. Dagegen hat Gerhard Schröder geklagt, was medial für Aufmerksamkeit sorgte. An unseren Prüfungsämtern dürfte dies daher auch nicht sang- und klanglos vorbeigegangen sein. Auch wenn es sich bei dieser Problematik nicht um einen Prüfungsklassiker handelt, eignet sich dieser Fall dennoch gut für eine Klausur mit Einschlägen aus dem Staatsorganisationsrecht, Grundrechten und Verwaltungsprozessrecht. Wie das OVG BB hierüber entschieden hat, kannst Du hier nachlesen.

10. Rechtsprechungsübersicht zur straßenrechtlichen Beurteilung von Mietfahrzeugen

Die gewerbliche Inanspruchnahme von Straßenraum ist genehmigungspflichtige Sondernutzung. Ob dies auch für das Abstellen von Kraftfahrzeugen zum Carsharing von Mietfahrrädern und E-Scootern gilt (Free-Floating-Systeme), oder ob es sich dabei um die Inanspruchnahme der Straße zum Verkehr und damit um genehmigungsfreien Gemeingebrauch handelt, beschäftigt zunehmend die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte. Eine Darstellung der Entscheidungen aus 2024 findest Du hier.

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