![Die wichtigsten strafrechtlichen Entscheidungen aus dem Jahr 2024](/blog/2025/01/02/die-wichtigsten-strafrechtlichen-entscheidungen-aus-dem-jahr-2024/handcuffs-on-stgb.jpg)
8 Entscheidungen von BGH und OLG aus dem Strafrecht, die Du kennen solltest
Im Strafrecht ging es äußerst prüfungsrelevant daher. Auch 2024 lässt sich abzeichnen, dass Themen wie der Rücktritt vom Versuch, die Abgrenzung von dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit, die Definition einer das Leben gefährdenden Behandlung gemäß § 224 I Nr. 5 StGB sowie die Zueignungsabsicht bei Diebstahl und Raub und der Beendigungszeitpunkt bei Diebstahl weiterhin Dauerbrenner bei den Prüfungsämtern bleiben dürften. BGH und OLG beschäftigten sich 2024 aber auch wieder mit der Strafbarkeit von Blockadeaktionen von Klimaaktivisten. Zum mehraktigen Geschehen beim Heimtückemord gab es im letzten Jahr auch eine neue BGH-Entscheidung. Mit seiner Entscheidung zum Beweisverwertungsverbot bei verdeckten Ermittlern liefern die Richter:innen zudem wieder neuen Prüfungsstoff für eine StPO Zusatzfrage.
1. BGH zur Freiwilligkeit des Rücktritts vom versuchten Mord
Versuch und Rücktritt sind ständig wiederkehrende Themen bei den Strafgerichten. So musste sich der BGH in dieser Entscheidung mit der in Literatur und Rechtsprechung unterschiedlich zu bestimmenden “Freiwilligkeit” des Rücktritts gem. § 24 StGB befassen. Die komplette Urteilsbesprechung findest Du hier.
2. BGH zur lebensgefährdenden Behandlung bei § 224 I Nr. 5 StGB
Bei § 224 StGB gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Auffassungen zu den Definitionen der einzelnen Begriffe, die Du in einer Klausur kennen solltest. Ist eine Wand ein gefährliches Werkzeug? Muss die gemeinschaftliche Begehung mit einem Mittäter erfolgen? Und was ist eigentlich eine “das Leben gefährdende Behandlung”? Die Anforderung an diesen Begriff sind, wie so oft, umstritten und einzelfallabhängig. Erfüllt ein wuchtiger Faustschlag ins Gesicht schon die Voraussetzungen? Der BGH gibt in dieser Entscheidung eine Antwort darauf und erläutert mal wieder, was er sich unter dem Begriff vorstellt.
3. OLG Karlsruhe zur Verwerflichkeit der Nötigung bei Blockadeaktionen
Die sogenannten Sitzblockadefälle zählen mit zu den Klassikern im Rahmen des Nötigungsdelikts gemäß § 240 StGB. Durch die zunehmenden Demonstrationen der Klimaaktivisten in den letzten Jahren mussten sich die Gerichte wieder vermehrt mit solchen Fällen beschäftigen. Die Prüfungsrelevanz dürfte daher auch wieder angestiegen sein. Das OLG Karlsruhe musste sich in 2024 damit beschäftigen, ob Blockadeaktionen des Aktionsbündnisses „Aufstand der letzten Generation (A.L.G.)“ aufgrund der Versammlungsfreiheit erlaubt sind oder eine rechtswidrige Nötigung gem. § 240 StGB darstellen? Problematisch ist, ob die zur Last gelegte Tat verwerflich ist. Die Antwort kannst Du hier nachlesen.
4. BGH zur Abgrenzung des dolus eventualis von der bewussten Fahrlässigkeit
Die Abgrenzung des dolus eventualis von der bewussten Fahrlässigkeit stellt die Gerichte immer wieder vor Herausforderungen. Welche Anforderungen dabei zu berücksichtigen sind, hat der BGH in seiner Entscheidung erneut schulbuchartig ausgeführt und den Prüfungsämtern somit neuen Klausurstoff geboten. Hier kannst Du den Fall noch einmal prüfungsrelevant nachlesen.
5. BGH Beendigungszeitpunkt Diebstahl
Bei gewissen Delikten, wie z. B. dem Diebstahl gem. § 242 StGB fallen die Zeitpunkte der Vollendung und der Beendigung auseinander. Es stellt sich dann die in Literatur und Rechtsprechung unterschiedlich beantwortete Frage, inwieweit in diesem Zeitkorridor eine sukzessive Qualifikation oder eine sukzessive Beteiligung möglich ist. Nach Beendigung der Tat ist beides unstreitig nicht mehr möglich. Wann aber ist eine Tat beendet? Mit dieser Frage hat sich der BGH wieder einmal auseinandergesetzt.
6. BGH zum Beweisverwertungsverbot bei verdeckten Ermittlern
Beweisverwertungsverbote sind nur rudimentär in der StPO gesetzlich geregelt. Daher besteht in einer Klausur die Herausforderung darin, das mögliche Verwertungsverbot zu erkennen und unter Abwägung aller Aspekte eine überzeugende Begründung zu liefern. In dieser Entscheidung musste sich der BGH damit befassen, ob eine selbstbelastende Aussage eines Beschuldigten gegenüber einem verdeckten Ermittler später in der Hauptverhandlung verwertet werden darf. Wie ist dies insbesondere, wenn verdeckte Ermittler:innen ein Vertrauensverhältnis aufbauen, um dem Beschuldigten eine belastende Aussage zu entlocken?
7. BGH zum Heimtückemord gem. § 211 StGB bei einem mehraktigen Geschehen
Die Heimtücke ist das klausurrelevanteste Mordmerkmal des § 211 StGB und beschäftigt die Richter:innen am BGH regelmäßig. Im Vordergrund solcher Klausursachverhalte stehen meist die Fragen, inwieweit die Basisdefinition erweitert werden muss und wann die Arglosigkeit, insbesondere bei mehraktigen Geschehen, vorliegen muss. Dürfen Umstände wie. z.B. die Alkoholisierung und affektive Erregung des Täters beim Ausnutzungsbewusstsein berücksichtigt werden? Mit diesen Fragen hat sich der BGH erneut in seiner Entscheidung beschäftigt.
8. BGH zur Zueignungsabsicht bei Diebstahl und Raub
Beim Diebstahl gem. § 242 StGB und Raub gem. § 249 StGB muss der Täter in der Absicht handeln, sich oder einem Dritten die Sache rechtswidrig zuzueignen. Diese Zueignungsabsicht grenzt die Delikte von der i.d.R. straflosen Gebrauchsanmaßung einerseits und der Sachbeschädigung andererseits ab. In den sogenannten „Handy-Fällen“ kann dieses Tatbestandsmerkmal zum Problem werden. Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit dieser Problematik noch einmal näher befasst.
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