„Gerichtliche Anordnungen“ gegen Internet Zugangsprovider

indet sich im World Wide Web ein Verstoß beispielsweise gegen das Urheberrecht vor, so ist vorrangig gegen den Inhaltsanbieter oder den Hoster vorzugehen, die Haftung des reinen Zugangsproviders (derjenige, der allgemein den Zugang zum Internet vermittelt) erfolgt subsidiär. Darüber herrscht mittlerweile Einigkeit. Der Gesetzgeber hat das Telemediengesetz mehrmals geändert.

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Ex-Anwalt will falsch gezahlte Millionen nicht zurückzahlen

Wer aufgrund einer Fehlüberweisung anstelle von knapp 1.500 Euro rund 1.500.000 Millionen Euro auf das Konto bekommt, wird sich wohl nur kurz an dem Anblick erfreuen dürfen und dann schweren Herzens (und guten Gewissens) auf den Fehler aufmerksam machen. Anders in Berlin: Ein inzwischen Ex-Anwalt behielt die Millionensumme – und steht nun vor Gericht.

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BGH zu drogenbedingter Fahrunsicherheit bei § 316 StGB

Der Tatbestand des § 316 StGB ist – etwa anders 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB – als sog. abstraktes Gefährdungsdelikt ausgestaltet; eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben anderer Verkehrsteilnehmer bzw. für fremde Sachwerte ist nicht erforderlich. Beruht die drogenbedingte „Fahruntüchtigkeit“ des Täters i.S.d. § 316 StGB nicht bloß auf dem Konsum von Alkohol, sondern – wie hier – auf anderen berauschenden Mitteln, kommt es für die Feststellung der Tatbestandsmäßigkeit des jeweiligen Handels auf die konkreten Gegebenheiten beim Täter und die Auswirkungen des Drogenkonsum auf seine Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen, an.

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„Candy Love“ – Angreifbarer Prozess aufgrund Beweisverwertungsverbot?

In der Netflix-Dokumentation "Shiny Flakes: The Teenage Druglord" erzählt der wohl bekannteste Drogendealer Deutschlands, wie er einen Onlineshop für Drogen und Medikamente eröffnete und daraufhin ein Drogenimperium schuf. Auf Netflix gab sich der sogenannte „Kinderzimmer-Dealer“ zunächst geläutert. Mit Freundin und neuem Job sah es so aus, als hätte er mit seinen illegalen Geschäften abgeschlossen. Doch bereits am Ende der Dokumentation verriet die Staatsanwaltschaft, dass erneut gegen den ehemaligen Dealer ermittelt wird.

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Erneutes Zittern für Gründer des Cannabis-Start-Ups „Bunte Blüte“

Seit Jahren ist die Legalisierung von Cannabis ein Streitthema in Deutschland. Mittlerweile ist die geplante Legalisierung im Koalitionsvertrag verankert. Vor Kurzem legte auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ein entsprechendes Eckpunktepapier vor. Demzufolge sollen künftig Kauf und Besitz von 20 bis 30 Gramm Cannabis ab einem Alter von 18 Jahren straffrei sein. Auch der Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen wäre dann erlaubt. Werbung für den Konsum, Anbau oder Cannabisprodukte selbst bleibt jedoch verboten.

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