Kommunen sind selbstständige und rechtsfähige Verwaltungseinheiten. Dabei kommt ihnen bei der Entscheidung über die Umbenennung einer Straße ein weiter Ermessensspielraum zu, welcher dadurch begrenzt wird, dass die Umbenennung einer Straße nicht willkürlich erfolgen darf, das heißt, ihr müssen sachliche, die Belange der Anlieger berücksichtigende Erwägungen zugrunde liegen, die Ordnungsfunktion muss auch mit dem neuen Namen gewahrt bleiben und die Anwohner dürfen nicht unzumutbar und verhältnismäßig belastet werden.
WeiterlesenIn dieser anspruchsvollen Examensklausur aus dem Zivilrecht geht es um einen Ritt durch das gesamte Zivilrecht. Von BGB AT über das Schuldrecht direkt in die Tiefen des Sachenrechts und des Bereicherungsrechts.
WeiterlesenIn dieser anspruchsvollen Examensklausur aus dem Zivilrecht geht es unter anderem um die folgenden Lerninhalte: Kaufvertrag, Einigung, Schuldnerverzug, Widerrufsfrist, Aufwendungsersatz, Störung der Geschäftsgrundlage, Rücktritt vom Kaufvertrag, Schadensersatz statt der Leistung, Stellvertretung, Anfechtung, Widerruf bei Verbraucherverträgen...
WeiterlesenDiese Examensklausur behandelt insbesondere mietrechtliche Probleme. Doch auch die Bürgschaft und die Aufrechnung spielen hier eine Rolle.
WeiterlesenDiese Examensklausur erinnert ein wenig an den berühmten Einbauküchen-Fall. Es geht unter anderem um die Eigentümer-Besitzer-Verhältnisse, Fragen zu Herausgabeansprüchen und zum Eigentumserwerb.
WeiterlesenEine anspruchsvolle Klausur, für die fundierte Kenntnisse vom BGB AT, über das (neue) Schuldrecht bis hin zur ZPO erforderlich waren.
WeiterlesenEine anspruchsvolle Klausur, für die fundierte Sachenrechtskenntnisse erforderlich sind. Außerdem geht es durch das BGB AT sowie das Handels- und Gesellschaftsrecht.
WeiterlesenExamensklausur aus dem Öffentlichen Recht. Schwerpunkt Staatsorganisationsrecht
WeiterlesenIn dieser Examensklausur geht es einmal quer durch das Schuldrecht AT sowie das Kaufrecht. Die Klausur behandelt unter anderem die Schadensersatzansprüche aus §§ 280 ff. BGB, die Unmöglichkeit, die Konkretisierung, den Schuldnerverzug sowie den Rücktritt und Widerruf.
WeiterlesenExamensreport: SR 1. Examen Februar 2021 NRW
In dieser Examensklausur ging es einmal quer durch das Strafrecht. Von Diebstahl, über Raub, Täterschaft und Teilnahme bis hin zu Körperverletzungsdelikten sowie einer strafprozessualen Zusatzfrage.
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