#Kommunalrecht

Stadtbibliothek als öffentliche Einrichtung: Darf eine Lesung wegen politischer Provokation abgesagt werden?

Eine Lesung von Arne Semsrott in der Magdeburger Stadtbibliothek wurde zunächst infrage gestellt, weil sie politisch heikel gewesen sein soll. Der Fall wirft eine klassische Frage des Kommunalrechts auf: Darf eine Stadt den Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung davon abhängig machen, ob ihr Inhalt als neutral oder provokant erscheint?

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Umbenennung einer Straße durch den Stadtbezirksrat

Kommunen sind selbstständige und rechtsfähige Verwaltungseinheiten. Dabei kommt ihnen bei der Entscheidung über die Umbenennung einer Straße ein weiter Ermessensspielraum zu, welcher dadurch begrenzt wird, dass die Umbenennung einer Straße nicht willkürlich erfolgen darf, das heißt, ihr müssen sachliche, die Belange der Anlieger berücksichtigende Erwägungen zugrunde liegen, die Ordnungsfunktion muss auch mit dem neuen Namen gewahrt bleiben und die Anwohner dürfen nicht unzumutbar und verhältnismäßig belastet werden.

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