In dieser Examensklausur ging es einmal quer durch das Strafrecht. Von Diebstahl, über Raub, Täterschaft und Teilnahme bis hin zu Körperverletzungsdelikten sowie einer strafprozessualen Zusatzfrage.
Sachverhalt beruht auf einem Gedächtnisprotokoll
A, von Geldsorgen geplagt, fragt seinen Bruder M, ob er eine Idee habe, wie er schnell an Geld kommen könnte. M heckt einen Plan aus. Er habe gehört, dass der Rentner R in seiner Wohnung viel Bargeld und eine wertvolle Briefmarkensammlung aufbewahre. Falls R Probleme mache, müsse man einfach mit einem Messer ein bisschen nachhelfen. M bietet an, die Wohnung des R auszukundschaften und bei der Tat Schmiere zu stehen; als Gegenleistung verlangt er ein Drittel der Beute. A stimmt dem Vorhaben zu.
Am Nachmittag desselben Tages begibt sich M zur Wohnung des R, um diese auszukundschaften. M klingelt bei R und gibt sich als Mitarbeiter der kommunalen Wasserwerke aus. Der gutgläubige R lässt M herein. Im Wohnungsflur bemerkt M zu seinem Bedauern, dass die Tochter des R zu Besuch ist, weshalb er die Wohnung aus Angst vor Entdeckung schnell wieder verlässt. Durch die geöffnete Wohnzimmertür kann M aber noch einen Tresor erkennen, welcher im Wohnzimmer des R in die Wand eingelassen ist.
Auf dem Heimweg entdeckt M einige Meter von seiner Wohnung entfernt das hochwertige Mountainbike des D, das mit einem massiven Faltschloss gesichert ist und an einer Hauswand lehnt. M trägt das Fahrrad mitsamt Schloss in seine Wohnung. Dort sägt er das Schloss auf und will das Fahrrad anschließend für sich behalten.
Abends treffen sich M und A, um über die Erkenntnisse des M zu sprechen. A bittet M ihm für seinen Plan ein Fahrrad für seine Flucht zu leihen. M gibt A das gestohlene Mountainbike. A geht davon aus, dass es sich bei dem Fahrrad um Diebesgut handelt und sagt M zu, dass er das Fahrrad nach der Tat an ihn zurückgeben wird.
Im Laufe des Gesprächs kommen M plötzlich schwere Bedenken und er versucht, A von der geplanten Tat abzubringen. A lässt sich trotz der eindringlichen Bitte jedoch nicht beeinflussen. M sagt daraufhin zu A, dass dieser den Plan alleine durchführen müsse und er nichts mehr damit zu tun haben und auch nicht an der Beute beteiligt werden wolle.
Am nächsten Tag fährt A mit dem Fahrrad zum Hause des R. Nachdem A geklingelt hat, öffnet R die Tür. A drängt den R in dessen Wohnung und läuft zum Tresor im Wohnzimmer, welcher sich nur mit einer PIN öffnen lässt. Er fordert R mit einer drohenden Bewegung mit einem mitgebrachten Küchenmesser zum Öffnen des Tresors auf. Erst jetzt bemerkt A, dass R fast blind ist und weder ihn noch das Messer sehen kann. Daher sagt A zu R: “Ich habe hier ein Messer in meiner Hand, Opa! Wenn du jetzt nicht sofort den Tresor aufmachst, steche ich dich ab!” Aus Angst um sein Leben öffnet R den Tresor. Das im Tresor liegende Bargeld und das Briefmarkenalbum steckt A in seinen Rucksack, verlässt die Wohnung und fährt mit dem Fahrrad davon. Das Messer wirft er in eine am Straßenrand stehende Mülltonne.
Fünf Kilometer von der Wohnung des R entfernt fährt A mit dem Fahrrad auf einem abschüssigen Gehweg, der nur für Fußgänger bestimmt ist, nach Hause. Auf diesem befindet sich auch der Polizist P, welcher A lediglich verwarnen will, da das Radfahren auf dem Gehweg dort verboten ist. Deshalb breitet P die Arme aus, um A aufzuhalten. A glaubt, dass P von dem Überfall weiß und ihn festnehmen will. Um seine Festnahme zu verhindern, tritt A mit voller Kraft in die Pedale, wodurch sich seine Geschwindigkeit auf 50 km/h erhöht. A fährt direkt auf P zu, wobei er es billigend in Kauf nimmt, dass P durch einen Zusammenprall verletzt werden könnte. P gelingt es im letzten Moment durch einen Sprung zur Seite, einen Zusammenstoß mit A zu vermeiden. Er stürzt zu Boden und verstaucht sich dabei schmerzhaft sein linkes Handgelenk. A entkommt.
Aufgabe 1: Wie haben sich A und M strafbar gemacht?
Fortsetzung:
Wenige Tage später gibt es Hinweise, dass A der Täter ist. Die Polizeibeamten X und Y fahren daraufhin zu dem Mehrfamilienhaus, in dem A in der Wohnung seiner Eltern wohnt. Im Treppenhaus begegnen sie C, der Mutter des A. Als sie die Polizisten sieht, ruft sie “Der Junge schon wieder! Wenn ich das mit dem Opa vorher gewusst hätte…!” Erst jetzt bemerken die Polizeibeamten, dass es sich bei C um die Mutter des A handelt. Nachdem C von den Polizisten ordnungsgemäß über ihre Rechte als Zeugin belehrt wurde, schweigt sie.
Aufgabe 2: Kann die Äußerung der C, die in der Hauptverhandlung gegen A die Aussage verweigert, durch Vernehmung der Polizeibeamten X und Y zum Nachteil des A verwertet werden?
Bearbeitungsvermerk:
In dem anzufertigenden Gutachten ist auf alle durch den Sachverhalt aufgeworfenen Rechtsfragen einzugehen.
Die §§ 30, 113, 114, 142, 185, 211 bis 222, 241, 248b und 323c StGB sind nicht zu prüfen. Ggf. erforderliche Strafanträge wurden gestellt.
Schaue Dir hier die (prüfungs-) relevanten Lerninhalte oder weiterführenden Beiträge zu dieser Klausur an:
- Mittäterschaft, § 25 II StGB
- Anstiftung, § 26 StGB
- Diebstahl, § 242 StGB
- Besonders schwerer Fall des Diebstahls, § 243 StGB
- Hehlerei, § 259 StGB
- Raub, § 249 StGB
- Schwerer Raub, §§ 249, 250 StGB
- Hausfriedensbruch, § 123 I StGB
- Körperverletzung, § 223 StGB
- Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB
- Beweisverwertungsverbot bei § 252 StPO
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- Mittäterschaft, § 25 II StGB
- Anstiftung, § 26 StGB
- Diebstahl, § 242 StGB
- Besonders schwerer Fall des Diebstahls, § 243 StGB
- Hehlerei, § 259 StGB
- Raub, § 249 StGB
- Schwerer Raub, §§ 249, 250 StGB
- Hausfriedensbruch, § 123 I StGB
- Körperverletzung, § 223 StGB
- Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB
- Beweisverwertungsverbot bei § 252 StPO