AG Lübeck zum Wildpinkeln
Besonders unter Männern ist Wildpinkeln in der Natur keine Seltenheit. Dass sich ein Herr, der dabei erwischt wird, gegen den Bußgeldbescheid öffentlichkeitswirksam zur Wehr setzt, ist wohl als ungewöhnlich anzusehen. Gänzlich außergewöhnliche Züge nimmt der Fall nun jedoch nicht nur wegen des Ortes des Geschehens an, sondern auch durch die Art und Weise, wie das Gericht seine rechtlichen und tatsächlichen Überzeugungen sprachlich verpackt.
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