In dieser aktuellen Entscheidung des BGH geht es um die (versuchte) räuberische Erpressung, Nötigung, Täterschaft und Teilnahme, Sachbeschädigung sowie Körperverletzungsdelikte. Es handelt sich um eine lesenswerte und für das Examen gut geeignete Entscheidung, die zudem aufzeigt, warum zivilrechtliche Fragen hin und wieder auch im Strafrecht relevant sein können.
WeiterlesenDas Zwangsvollstreckungsrecht spielt in beiden Examen eine wichtige Rolle. Im vorliegenden Fall geht es um die Zwangsvollstreckung aus einem Zahlungstitel in das unbewegliche Vermögen, nämlich ein Grundstück. Im Rahmen der Immobiliarvollstreckung kommen mit Zwangshypothek, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung verschiedene Vollstreckungsarten in Betracht (§ 866 Abs. 1 ZPO). In materieller Hinsicht ist hier unter anderem zu prüfen, ob gegen den Grundstückserwerber ein Zahlungsanspruch besteht. Der Fall könnte sich zudem als Grundlage einer Anwaltsklausur im zweiten Examen mit dem Gläubiger als Mandanten eignen.
WeiterlesenIn diesem aktuellen Urteil des BVerwG geht es um ein sogenanntes In-camera-Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO. Das In-camera-Verfahren stellt eine prozessuale Besonderheit dar.
WeiterlesenSturz im Fitnessstudio: Eine 74-Jährige hat nach ihrem Training eine gespannte Slackline in der „Free-Style-Zone“ übersehen und verletzte sich. Vor Gericht verlangte sie nun Schmerzensgeld in Höhe von knapp 12.000 Euro. Hat die Fitnessstudiobetreiberin ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt? Was sagt das OLG dazu?
WeiterlesenIm Ehevertrag wurden vor 30 Jahren die Rechte der Ehefrau weitestgehend ausgeschlossen, nun kam es zur Scheidung. Da vor Gericht die Wirksamkeit des alten Ehevertrags angezweifelt wird, zahlt der Mann seiner Frau eine hohe Abfindung. Diese verlangt er nun vom damaligen Notar zurück - zu Recht?
WeiterlesenOVG Lüneburg zum nachträglichen Rücktritt von einer nicht bestandenen Wiederholungsprüfung
Können Prüfungsstress und die damit häufig verbundenen Symptome eine Prüfungsunfähigkeit begründen?
WeiterlesenDie Entscheidung eignet sich für Zivilrechtsklausuren in beiden Examen hervorragend. Der Sachverhalt weist einen Auslandsbezug auf, denn die Klägerin sitzt in Italien. Dadurch bietet er einen etwas ungewöhnlichen Einstieg, sodass in einer Klausur zunächst das anwendbare Recht und die internationale Zuständigkeit zu klären wäre. Im weiteren Verlauf geht es aber klassisch mit dem gutgläubigen Erwerb weiter. Fälle des gutgläubigen Erwerbs eines Gebrauchtwagens sind Klausurklassiker.
WeiterlesenIn der letzten Woche hatten wir in Teil 1 des Falles den I. Tatkomplex (die Bürgerversammlung) und die Prüfung der (versuchten) Nötigung gem. §§ 240 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB dargestellt. Nunmehr geht es um den II. und III. Tatkomplex und die Frage, ob sich L möglicherweise auch wegen Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, der Beihilfe zur Brandstiftung nach §§ 306 I Nr. 4, 27 StGB oder der vorsätzlichen Brandstiftung gem. § 306 I Nr. 1 StGB strafbar gemacht haben könnte. Zudem besprechen wir die Mittäterschaft, die Konkurrenzen und die besondere Prüfungsrelevanz des Falles.
WeiterlesenDiese aktuelle Entscheidung des BGH und die daraus abzuleitenden Rechtsprobleme, die gleich mehrere Tatbestände betreffen, eignet sich hervorragend für eine Prüfung der strafrechtlichen Fähigkeiten – nicht nur im Examen. In diesem Beitrag geht es in materiell-rechtlicher Hinsicht vor allem um die im Rahmen des § 240 II StGB anzustellende Gesamtwürdigung der Zweck-Mittel-Relation.
WeiterlesenDer vorliegende Fall eignet sich zwar nicht in seiner konkreten Einkleidung, aber aufgrund seiner materiellen Ausgestaltung – ein Prokurist bewilligt eine Auflassungsvormerkung an einem fremden Grundstück - hervorragend für Klausuren. Ohnehin erfreuen sich Stellvertretungsprobleme großer Beliebtheit. Das gilt auch für die Prokura, deren Grundzüge Du schon im Studium kennen musst.
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