BGH zur Körperverletzung mit Rasierklinge
In diesem aktuellen Urteil des BGH geht es in erster Linie um die Straftatbestände der §§ 223 ff. StGB, die sich einerseits wegen ihrer hohen Praxisrelevanz und andererseits wegen der vielfältigen Rechtsfragen, die in den einzelnen Normen stecken, sehr gut für Klausuren und Examensprüfungen eignen.
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