Das BVerfG hat grundlegend klargestellt, dass der EuGH ein gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist. Ein Verzicht auf ein Vorabentscheidungsverfahren an den EuGH ist nur bei zwei Konstellationen zulässig - bei welchen?
WeiterlesenNachdem wir im ersten Teil bereits die Ausführungen des BGH zur Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit besprochen haben, widmen wir uns in diesem Beitrag der Frage, welche Mordmerkmale hier erfüllt sein könnten und welche Straßenverkehrsdelikte in Betracht kommen. Außerdem besprechen wir die strafrechtliche Beurteilung von sog. illegalen Autorennen („Raser-Fälle“) in der Klausur und klären, was hier besonders prüfungsrelevant ist.
WeiterlesenDie strafrechtliche Beurteilung von sog. illegalen Autorennen („Raser-Fälle“) hat derzeit eine gewisse Konjunktur erfahren, nicht zuletzt auch durch den im Jahr 2017 in Kraft getretenen 315d StGB sowie der Tendenz der Strafgerichte, diese Rennen an den §§ 211, 212 StGB zu messen. Dabei kommt insbesondere den tatsächlichen Feststellungen zur inneren Tatseite des Täters besondere Bedeutung zu, also der Frage, ob dieser mit bedingtem Tötungsvorsatz oder nur (bewusst) fahrlässig gehandelt hat.
WeiterlesenBGH: Umfang der deliktischen Haftung wegen fehlerhafter Werkleistung bei Errichtung eines Gebäudes
Die vorliegende Konstellation des Falles gehört zu den Standardproblemen in zivilrechtlichen Prüfungsarbeiten. Die Entscheidung des BGH wird deshalb auch in den Prüfungsämtern gehörigen Anklang finden.
WeiterlesenDer BGH exerziert in diesem Fall schulmäßig verschiedene Fragen des (kaufvertraglichen) Rücktritts durch – lesenswert und examensrelevant!
WeiterlesenDie Prüfungsrelevanz des Bereicherungsausgleichs im Mehrpersonenverhältnis sollte allseits bekannt sein. Diese aktuelle Entscheidung zeigt aber vor allem, wie wichtig es ist, genau hinzuschauen. Nicht jeder Fall mit einer Anweisung ist auch ein Anweisungsfall.
WeiterlesenDie Entscheidung eignet sich als Grundlage einer Zwangsvollstreckungsklausur, weil sie deutlich macht, dass der Gerichtsvollzieher auf Tatbestand und Entscheidungsgründe zurückgreifen kann, wenn der Tenor des Urteils unklar ist, nicht jedoch auf andere, außerhalb des Titels liegende Umstände, wie bspw. die Schriftsätze im Erkenntnisverfahren. Sie schärft zudem den Blick für Anwaltsklausuren.
WeiterlesenDas Bundesverfassungsgericht hat in seltener Klarheit festgestellt, dass die Entscheidungen des Landgerichts gegen Grundsätze der Verfassung verstoßen, weil das Landgericht das Recht auf rechtliches Gehör und das allgemeine Willkürverbot verletzt hat.
WeiterlesenIm ersten Teil der Entscheidung haben wir erfahren, dass der unter anderem für das Deliktsrecht zuständige VI. Zivilsenat des BGH eine Haftung des Veranstalters generell abgelehnt hat. Nun möchten wir uns der Begründung des BGH widmen und besprechen zudem die wichtigsten prüfungsrelevanten Aussagen zur deliktischen Haftung nach § 823 I BGB und § 833 I BGB und der Haftung der Eltern.
WeiterlesenIm Mittelpunkt der Entscheidungen steht die Frage danach, wer für die schweren Verletzungen des Mädchens haftet. Der Veranstalter oder die Eltern?
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