Im Ehevertrag wurden vor 30 Jahren die Rechte der Ehefrau weitestgehend ausgeschlossen, nun kam es zur Scheidung. Da vor Gericht die Wirksamkeit des alten Ehevertrags angezweifelt wird, zahlt der Mann seiner Frau eine hohe Abfindung. Diese verlangt er nun vom damaligen Notar zurück - zu Recht?
WeiterlesenOVG Lüneburg zum nachträglichen Rücktritt von einer nicht bestandenen Wiederholungsprüfung
Können Prüfungsstress und die damit häufig verbundenen Symptome eine Prüfungsunfähigkeit begründen?
WeiterlesenDie Entscheidung eignet sich für Zivilrechtsklausuren in beiden Examen hervorragend. Der Sachverhalt weist einen Auslandsbezug auf, denn die Klägerin sitzt in Italien. Dadurch bietet er einen etwas ungewöhnlichen Einstieg, sodass in einer Klausur zunächst das anwendbare Recht und die internationale Zuständigkeit zu klären wäre. Im weiteren Verlauf geht es aber klassisch mit dem gutgläubigen Erwerb weiter. Fälle des gutgläubigen Erwerbs eines Gebrauchtwagens sind Klausurklassiker.
WeiterlesenIn der letzten Woche hatten wir in Teil 1 des Falles den I. Tatkomplex (die Bürgerversammlung) und die Prüfung der (versuchten) Nötigung gem. §§ 240 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB dargestellt. Nunmehr geht es um den II. und III. Tatkomplex und die Frage, ob sich L möglicherweise auch wegen Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, der Beihilfe zur Brandstiftung nach §§ 306 I Nr. 4, 27 StGB oder der vorsätzlichen Brandstiftung gem. § 306 I Nr. 1 StGB strafbar gemacht haben könnte. Zudem besprechen wir die Mittäterschaft, die Konkurrenzen und die besondere Prüfungsrelevanz des Falles.
WeiterlesenDiese aktuelle Entscheidung des BGH und die daraus abzuleitenden Rechtsprobleme, die gleich mehrere Tatbestände betreffen, eignet sich hervorragend für eine Prüfung der strafrechtlichen Fähigkeiten – nicht nur im Examen. In diesem Beitrag geht es in materiell-rechtlicher Hinsicht vor allem um die im Rahmen des § 240 II StGB anzustellende Gesamtwürdigung der Zweck-Mittel-Relation.
WeiterlesenDer vorliegende Fall eignet sich zwar nicht in seiner konkreten Einkleidung, aber aufgrund seiner materiellen Ausgestaltung – ein Prokurist bewilligt eine Auflassungsvormerkung an einem fremden Grundstück - hervorragend für Klausuren. Ohnehin erfreuen sich Stellvertretungsprobleme großer Beliebtheit. Das gilt auch für die Prokura, deren Grundzüge Du schon im Studium kennen musst.
WeiterlesenBGH zur Körperverletzung mit Rasierklinge
In diesem aktuellen Urteil des BGH geht es in erster Linie um die Straftatbestände der §§ 223 ff. StGB, die sich einerseits wegen ihrer hohen Praxisrelevanz und andererseits wegen der vielfältigen Rechtsfragen, die in den einzelnen Normen stecken, sehr gut für Klausuren und Examensprüfungen eignen.
WeiterlesenSeit Mai 2020 hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs eine Vielzahl von Entscheidungen in den sog. Diesel-Fällen veröffentlicht. Dabei geht es bekanntlich um die Haftung der Fahrzeughersteller. Die Grundzüge dieser Haftung und ihrer prozessualen Geltendmachung hat der BGH schon im Jahr 2020 verdeutlicht. Die entsprechenden Entscheidungen haben wir an dieser Stelle ausführlich vorgestellt. In diesem Beitrag werden weitere Urteile besprochen, in denen der VI. Zivilsenat seine Rechtsprechung konkretisiert. Der Schwerpunkt liegt natürlich wieder auf solchen Rechtsfragen, die auch in den Zivilrechtsklausuren beider Staatsexamen eine Rolle spielen können.
WeiterlesenDie Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, vor allem im Zusammenhang mit Tötungsdelikten, gehört zum typischen Prüfungsstoff im Strafrecht. Das Hineinstoßen von Personen in Gleise bietet dafür – nicht nur hier, sondern wiederkehrend – Anlass zur strafrechtlichen Bewertung. Die entsprechenden Abgrenzungskriterien sollten daher vertiefend und sicher beherrscht werden.
WeiterlesenEin klassischer Rechtsstreit aus der Praxis und zugleich häufig geprüfte Klausurkonstellation aus dem Verwaltungsrecht: Es geht um den vorläufigen Nachbarrechtsschutz, die Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung, die Verletzung einer Norm mit drittschützender Wirkung und die Auseinandersetzung mit unbekannten Themen, wie etwa dem Begriff der "schädlichen Umwelteinwirkungen" im Rahmen des BImSchG oder der TA Lärm.
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