Detektiv überführt Vermieter
Bei der Beauftragung eines Detektivs denkt jeder vermutlich zuerst an das Überführen einer heimlichen Affäre. Das Landgericht Berlin allerdings beschäftigte sich mit einem Detektiveinsatz der anderen Art. Hierbei ging es um eine Mieterin, die sich nicht kampflos aus ihrer Wohnung vertreiben lassen wollte. Der Vermieter beanspruchte Eigenbedarf und reichte eine Räumungsklage gegen die Mieterin ein. Doch anstatt aufzugeben, entschied sich die Mieterin zu einem außergewöhnlichen Schritt: Sie engagierte einen Detektiv. Sein Auftrag war es, den behaupteten Eigenbedarf des Vermieters auf den Prüfstand zu stellen. Im Anschluss verlangte die Mieterin die Erstattung der Kosten für diese detektivische Mission.
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