#2. Examen

LG Köln zur Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines Glätteunfalls

Über winterliches Wetter scheiden sich die Geister. Ob geschlossene Schneedecken nun für Winter-Wonderland-Stimmung sorgt oder den Wunsch nach einem Urlaub in der Sonne weckt – mit dem Schnee kommt für Anlieger und Grundstückseigentümer die zusätzliche Arbeit des Streuens und Schneeschippens, um eine unbeschadete Fortbewegung zu ermöglichen. Da sich viele nicht stundenlang mit dieser Tätigkeit auseinandersetzen wollen, gibt es praktischerweise Fachunternehmen, die sich der Sache gegen Bezahlung annehmen. Wenn man nun teures Geld für ein solches Fachunternehmen zahlt, darf man sich bei plötzlichem Frost aber auch zurücklehnen. Oder etwa doch nicht?

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Teurer Spaß

Teurer Spaß

Mit pubertierenden Schülern eine Klassenfahrt zu unternehmen, kann für einige Lehrkräfte herausfordernd sein. Statt an Museen dürften einige mehr an Spaß, Party und Alkohol interessiert sein. Im vorliegenden Fall trieben es sieben Schüler:innen auf die Spitze und kauften sich heimlich zwei Flaschen Wodka, was sich am Ende für die Eltern als recht teurer “Spaß” herausstellte. Ob die Zusatzkosten einer vorzeitigen Abreise aufgrund eines Ausschlusses von der weiteren Klassenfahrt von den Eltern getragen werden müssen, hat jüngst das VG Berlin entschieden.

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BGH zum Verkehrsunfall: Auslegung des § 19 IV 4 StVG

Das StVG existiert bereits seit über 100 Jahren. In dieser Zeit ergaben sich allerdings auch einige Änderungen rund um den Verkehrsunfall, durch die auch heute noch Auslegungsfragen aufgeworfen werden. Der BGH hatte nun erstmals zu klären, ob das Rückwärtsrangieren mit einem Anhänger unter den unbestimmten Rechtsbegriff des „Ziehens“ i.S.d. § 19 IV 4 StVG zu subsumieren ist.

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Die wichtigsten strafrechtlichen Entscheidungen des BGH aus dem Jahr 2023

Der BGH sorgte auch 2023 mit seinen Entscheidungen für Aufsehen und hatte zahlreiche Rechtsfragen zu klären, die nicht nur in der Praxis spannend sind, sondern auch hohe Prüfungsrelevanz mit sich bringen. Von klassischen Fragen zur Heimtücke und den Mordmerkmalen über die Voraussetzungen zum strafbefreienden Rücktritt und der Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe ging es auch um Fragen zur Urkundenfälschung und Betrug sowie Vermögensdelikte mit Nötigungsbezug – alles Dauerbrenner in Examensklausuren. Die wichtigsten (strafrechtlichen) Entscheidungen des BGH aus dem Jahr 2023 haben wir für Dich zusammengefasst.

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KG Berlin zur Preiserhöhung bei Streamingdiensten

Musik- und Video-Streamingdienste sind in unserer Welt mittlerweile allgegenwärtig. Ihre Relevanz lässt sich nicht nur daran festmachen, dass sie Einzug in die deutsche Sprache gefunden haben, wobei hier als prominentes Beispiel „Netflix and Chill“ als moderner Code für die schönste Nebensache der Welt genannt sei. Vielmehr eröffnen sie auch in rechtlicher Hinsicht eine besondere Spielart des Dauerschuldverhältnisses, in dem gängige Schuldrecht AT-Thematiken zu Streitigkeiten führen: So befasste sich das KG Berlin mit der AGB-Prüfung von einem wahren Schwergewicht der Branche.

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Eine folgenschwere Öllieferung

Gerade jetzt in der kalten Jahreszeit will man auf seine Heizung nicht verzichten. So kommt es, dass einige Haushalte noch mal ihre Ölheizung auftanken müssen, damit die Weihnachtszeit auch wirklich warm und gemütlich verbracht werden kann. Doch so ein Tankvorgang verläuft nicht immer schadensfrei. Ausgelaufenes Heizöl, Schäden am eigenen Gebäude und dann soll die Heizölrechnung dennoch komplett beglichen werden?! Eine schöne Bescherung…

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BGH zum versuchten (Juwelen-)Diebstahl mit zuvor entwendetem Fahrzeug

Die Erwägungen des 4. Strafsenats zur Beantwortung der Frage, ob die Täter durch Verwendung des Fahrzeugs (Fahrt gegen Schaufenster des Juweliergeschäfts) auch den Qualifikationstatbestand nach § 244 I Nr. 1a Alt. 2 StGB verwirklicht haben, sind äußerst prüfungsrelevant. Nicht minder interessant ist auch die Frage, ob sie durch die anschließende Fluchtfahrt gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen haben (Stichwort: Pervertierung des Straßenverkehrs).In dieser Entscheidung finden wir viele äußerst prüfungsrelevante Delikte. Unter anderem Diebstahl, Sachbeschädigung, versuchter schwerer Raub bis hin zur Gefährdung im Straßenverkehr. Solch eine Vielzahl an Delikten führt uns demnach auch tief in die Konkurrenzlehre ein. Aufgrund dieser Vielfältigkeit eignet sich diese Entscheidung besonders gut zur Prüfungsvorbereitung.

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