Juwelenraub in Dresden - Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

Juwelenraub in Dresden - Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

Grünes Gewölbe

Das Grüne Gewölbe ist das barocke Schatzkammermuseum der sächsischen Kurfürsten und Könige in Dresden. Es beherbergt rund 3000 Schmuckstücke und andere wertvolle Werke und wird daher auch “begehbarer Tresor” genannt. Diese Bezeichnung nahmen die Angeklagten im spektakulären Juwelenraub in Dresden wohl etwas zu wörtlich und erbeuteten im November 2019 Schmuckstücke im Wert von insgesamt 116,8 Millionen Euro. Außerdem kam es zu einem Sachschaden von einer Millionen Euro. Das Dresdner Landgericht fällte nun sein Urteil über die sechs Angeklagten.

Der ermittelte Tathergang

Die sechs Männer wurden wegen besonders schwerer Brandstiftung (§ 306b StGB) in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB), Diebstahls mit Waffen (§ 244 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB) und vorsätzlicher Brandstiftung (§ 306 StGB) angeklagt.

Sie zündeten in der Tatnacht zunächst einen Stromkasten in den Katakomben vorsätzlich an, sodass die Laternen um den Tatort ausfielen.Außerdem zerschnitten sie das schmiedeeiserne Gitter am Grünen Gewölbe derart, dass sie in der Tatnacht schneller in das Museum eindringen konnten. Im Juwelenzimmer zerstörten sie dann eine Vitrine mit einer Axt, um den Schmuck zu entnehmen. Dabei führten die Angeklagten einen geladenen Revolver und eine halbautomatische Pistole mit Schalldämpfer bei sich. Die Sicherheitsleute, die die Tat beobachtet haben, durften aus Sicherheitsgründen nicht einschreiten und mussten darauf warten, dass die Polizei die Verfolgung aufnimmt. Diese war allerdings nicht erfolgreich. Die Ermittler konnten am Morgen der Tat nur einen ausgebrannten Wagen in einer Tiefgarage auffinden. Durch die Brandlegung wurden drei weitere Fahrzeuge vom Feuer erfasst und 61 weitere beschädigt. In dem Fluchtwagen befanden sich Teile des präparierten Fenstergitters und die Schusswaffen. Die Tiefgarage war Teil eines Wohnkomplexes. Dass die Bewohner des Wohnhauses nicht zu Schaden kamen, ist nur dem Zufall zu verdanken.

Die Angeklagten wurden nach und nach bei Razzien in Berlin aufgespürt und festgenommen. Bis heute wurde nur ein Teil der Juwelen zurückgegeben.

Das Urteil

Obwohl diese Tat nach einem verrückten Coup in einem Videospiel klingt, kamen die Angeklagten relativ glimpflich davon. Einer der sechs Angeklagten wurde freigesprochen, die anderen fünf wurden zu Haftstrafen zwischen vier Jahren und vier Monaten und sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Der freigesprochene Angeklagte soll ein Alibi gehabt haben.

Die Verständigung im Strafprozessrecht

Diese niedrigen Haftstrafen verdanken die Täter einem “Deal” zwischen Gericht und Angeklagten. Juristisch ist dabei die Verständigung gem. § 275c StPO gemeint. Diese wurde erst 2009 in die Strafprozessordnung eingeführt. Das Gericht kann sich dann mit den Verfahrensbeteiligten über Fortgang und Ergebnis des Verfahrens verständigen, § 275c Abs. 1 S. 1 StPO. Es kann zum Beispiel einen Strafrahmen zusichern, der bei Erfüllung der Voraussetzungen nicht überschritten wird. Typische Voraussetzungen sind ein Geständnis, der Verzicht auf Beweiserhebungen oder Anträge, oder auch außerprozessuale Handlungen oder die Rückgabe der Beute.

Der Vorteil für die Justiz besteht sowohl darin, Ressourcen zu schonen, als auch einer Überlastung der Gerichte entgegenzuwirken. Für den Angeklagten hat die Verständigung den Vorteil, dass er sowohl Sicherheit über den Ausgang des Verfahrens erhält, als auch durch das Geständnis eine signifikante Strafmilderung erwirken kann. Zusätzlich kann er sich eine möglicherweise belastende lange Hauptverhandlung ersparen.
Das Bemühen des Täters auf Wiedergutmachung kann zudem bei der Strafzumessung gem. § 46 StGB berücksichtigt werden.

Gegen das Urteil des Landgericht Dresden haben nun alle Verurteilten Revision eingelegt. Der Freistaat Sachsen klagt außerdem auf Schadensersatz, sodass den Tätern noch ein Zivilprozess bevorsteht.

(LG Dresden, Urteil vom 16.05.2023)