BGH zur Rechtswirksamkeit einer Klausel zur Sicherungsabtretung von Dieselfahrzeugansprüchen
In dieser Woche verhandelte der vom Präsidium des Bundesgerichtshofs vorübergehend als Hilfsspruchkörper eingerichtete VIa. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs erneut über Fragen der VW-Abgasaffäre. Dieses Mal ging es um die Frage der Wirksamkeit einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Finanzierungsbank. Diese Klausel betraf die Sicherungsabtretung von Ansprüchen des Käufers gegen den Verkäufer und Hersteller eines Dieselfahrzeugs, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung. Es war zu klären, ob diese Klausel wirksam ist, wenn nicht festgestellt werden kann, ob der Käufer als Verbraucher oder Unternehmer gehandelt hat.
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