#2. Examen

Die Erledigung im Zivilurteil (Teil 1)

Die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache, die in § 91a ZPO nur teilweise ausdrücklich gesetzlich geregelt ist, ist in Praxis und Klausur überaus häufig anzutreffen. Um dieses Rechtsinstitut besser zu verstehen, wollen wir uns zunächst einen einfachen Beispielsfall anschauen:...

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Nachdem wir im materiellen Gutachten bei der Frage, ob auch Nebenforderungen schlüssig dargetan werden können, stehengeblieben sind, setzen wir unsere Gliederung nun mit dem nächsten Punkt fort: Ist erheblicher Gegenvortrag zu erwarten? Wird der Mandant die eigenen streitigen Behauptungen voraussichtlich beweisen können? Wird der Gegner die eigenen streitigen Behauptungen voraussichtlich beweisen können?

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