#2. Examen

KG Berlin zur Preiserhöhung bei Streamingdiensten

Musik- und Video-Streamingdienste sind in unserer Welt mittlerweile allgegenwärtig. Ihre Relevanz lässt sich nicht nur daran festmachen, dass sie Einzug in die deutsche Sprache gefunden haben, wobei hier als prominentes Beispiel „Netflix and Chill“ als moderner Code für die schönste Nebensache der Welt genannt sei. Vielmehr eröffnen sie auch in rechtlicher Hinsicht eine besondere Spielart des Dauerschuldverhältnisses, in dem gängige Schuldrecht AT-Thematiken zu Streitigkeiten führen: So befasste sich das KG Berlin mit der AGB-Prüfung von einem wahren Schwergewicht der Branche.

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Eine folgenschwere Öllieferung

Gerade jetzt in der kalten Jahreszeit will man auf seine Heizung nicht verzichten. So kommt es, dass einige Haushalte noch mal ihre Ölheizung auftanken müssen, damit die Weihnachtszeit auch wirklich warm und gemütlich verbracht werden kann. Doch so ein Tankvorgang verläuft nicht immer schadensfrei. Ausgelaufenes Heizöl, Schäden am eigenen Gebäude und dann soll die Heizölrechnung dennoch komplett beglichen werden?! Eine schöne Bescherung…

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BGH zum versuchten (Juwelen-)Diebstahl mit zuvor entwendetem Fahrzeug

Die Erwägungen des 4. Strafsenats zur Beantwortung der Frage, ob die Täter durch Verwendung des Fahrzeugs (Fahrt gegen Schaufenster des Juweliergeschäfts) auch den Qualifikationstatbestand nach § 244 I Nr. 1a Alt. 2 StGB verwirklicht haben, sind äußerst prüfungsrelevant. Nicht minder interessant ist auch die Frage, ob sie durch die anschließende Fluchtfahrt gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen haben (Stichwort: Pervertierung des Straßenverkehrs).In dieser Entscheidung finden wir viele äußerst prüfungsrelevante Delikte. Unter anderem Diebstahl, Sachbeschädigung, versuchter schwerer Raub bis hin zur Gefährdung im Straßenverkehr. Solch eine Vielzahl an Delikten führt uns demnach auch tief in die Konkurrenzlehre ein. Aufgrund dieser Vielfältigkeit eignet sich diese Entscheidung besonders gut zur Prüfungsvorbereitung.

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Blinder stürzt über geparkte E-Scooter

E-Roller (“Scooter”) haben der deutschen Justiz in der Vergangenheit bereits des Öfteren Kopfzerbrechen bereitet. Erst im Juni diesen Jahres hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main beispielsweise entschieden, dass die Trunkenheitsfahrt mit einem E-Roller die gleichen Promillegrenzen wie die eines Kraftfahrzeugs haben soll. Damit machte das Gericht deutlich, für wie gefährlich es die neuartigen Gefährte hält. Diese Entscheidung ist nur eine von vielen, die die Problematik der umstrittenen Roller verdeutlichen. In diesem aktuellen Fall des OLG Bremen ergibt sich die Gefahr unmittelbar aus ihrer Existenz.

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Errichtung der “Riding Ranch” im Außenbereich

Pferde beschäftigen nicht nur immer wieder Zivilgerichte, auch bei Verwaltungsgerichten spielen sie gelegentlich eine Rolle. In diesem Fall hatten die Mindener Richter darüber zu entscheiden, ob eine Gütersloher Unternehmerin ihre Pferderanch im Außenbereich errichten durfte. Dagegen wehrte sich der Bund für Natur und Umweltschutz (BUND). Die Frage stand im Raum, ab wann eine Pferdepension ein landwirtschaftlicher Betrieb ist.

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AG Lörrach zu Bewertung eines Fitnessstudios

Viele Unternehmen sind auf positive Bewertungen im Internet angewiesen, um neue Kundinnen und Kunden zu gewinnen. Entsprechend empfindlich reagieren sie dann gelegentlich auf negative Bewertungen. Ein Kunde sah sich daher, nachdem er online geurteilt hatte Service und Sauberkeit mangelhaft mit hohen Geldforderungen konfrontiert, falls er seine Bewertung nicht löscht. Da er aber nicht klein beigegeben wollte, durfte sich das AG Lörrach mit dem Fall beschäftigen.

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BGH zum Rücktrittshorizont des Täters beim versuchten Totschlag

​Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist dieser sogenannte Rücktrittshorizont maßgeblich für einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch. Reichen die hier vom Landgericht getroffenen Feststellungen zum Tatgeschehen aus, um eine Verurteilung u.a. wegen versuchten Totschlages aufrechtzuerhalten? Die Entscheidung des BGH veranschaulicht einmal mehr, welche Anforderungen er in mittlerweile gefestigter Rechtsprechung an die innere Einstellung des Täters zur Tat erwartet. Solche Sachverhalte sind äußerst prüfungsrelevant, bieten sie nach einer Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen die Möglichkeit, auch auf die Rechtswidrigkeit und Schuld einzugehen.

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BGH zu Verurteilungen im „Cyberbunker-Verfahren“

Der BGH musste sich jüngst mit Ereignissen befassen, die man wohl im ersten Moment eher als Stoff eines Hollywoodstreifens eingeordnet hätte. Zugegebenermaßen trägt der Ort des Geschehens, ein ehemaliger NATO-Bunker, nicht nur unwesentlich dazu bei. Hier boten die acht Angeklagten einen besonderen Service an: Alles außer Kinderpornografie und Terrorismus haben sie laut ihrer Werbung mit ihrem unterirdischen Rechenzentrum online möglich machen wollen. Ob das mit dem deutschen Strafrecht in Einklang zu bringen ist? Der 3. Senat des BGH beschäftigte sich mit dem Urteil des LG Trier, sodass in dem einzigartigen Cybercrimeprozess nun ein Ende naht.

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