Altersgrenze für Notare
Während einige die Jahre bis zur Rente bereits zählen, will ein im Jahre 1953 geborener Anwaltsnotar seine Tätigkeit als Notar keineswegs aufgeben. Dies veranlasste ihn, im Wege der Feststellungsklage gegen die gesetzliche Altershöchstgrenze für Notare von 70 Jahren vorzugehen. Das OLG Köln wies die Klage im Jahre 2022 ab. Da nun auch seine Berufung vor dem Senat für Notarsachen des BGH keinen Erfolg hatte, wird der Kläger sich jedoch langsam mit dem Gedanken anfreunden müssen, dem Notariat in den nächsten Jahren nicht mehr nachgehen zu können.
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