#Erbrecht

Kann ein verurteilter Mörder Anspruch auf das Erbe seiner Ehefrau haben?

Wer den Erblasser vorsätzlich tötet, hat laut § 2339 I Nr. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) keinen Anspruch auf das Erbe seines Opfers. Doch wie sieht es aus, wenn Zweifel an der Richtigkeit des Strafurteils bestehen? Der wegen Mordes verurteilte Beklagte wendet sich gegen die Anfechtungsklage seiner Kinder auf Feststellung seiner Erbunwürdigkeit. Er beteuert seit nunmehr sieben Jahren seine Unschuld. Reicht das?

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Erbunwürdigkeit wegen versäumter Gerichtspost

Der plötzliche Tod des Ehemannes ist ein Schock und kann traumatisierend sein. Nach dem Tod ihres Mannes ließ die klagende Witwe die Briefe des Gerichts bezüglich seines Nachlasses ungeöffnet. Ihre Trauer habe sie daran gehindert. Aber ist die Trauer ein ausreichender Grund, um nachlässig zu werden? Vor Gericht könnten dazu andere Grundsätze gelten als im wahren Leben. Was sagt der BGH?

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Streitiges Erbe: Wer die Eltern pflegt, darf Geschenke bekommen

Drei Geschwister wurden von ihren Eltern als Erben eingesetzt. Als einer der Schwestern die Pflege der Mutter übernahm, schenkte die Mutter ihr ein Grundstück, das eigentlich laut Ehegattentestament der Bruder erben sollte. Ein Fall Mitten aus dem Leben, der Anlass gibt, sich mit dem examensrelevanten Erbrecht und Bereicherungsrecht genauer beschäftigen.

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LG Frankenthal zum Pflichtteil im Erbrecht

Um einem gesetzlichen Erben den Pflichtteil wirksam entziehen zu können, müssen Erblasser sowohl formal als auch inhaltlich hohe Hürden überwinden. Insbesondere kann eine körperliche Auseinandersetzung nur dann dazu führen, dass der Pflichtteilsanspruch entfällt, wenn es sich um ein schweres Vergehen gegen den Erblasser gehandelt hat. Das hat die 8. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal in einem aktuellen Rechtsstreit entschieden.

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OLG Stuttgart: Auslegung eines Testaments

In beiden Examen sind Grundkenntnisse des Erbrechts gefragt. Der Beschluss des OLG Stuttgart bietet eine gute Gelegenheit, sich mit der Erbfolge, dem Erbschein und der Auslegung eines Testaments zu beschäftigen. Die Erblasserin hat nach dem Wortlaut ihres Testaments alle Verwandten wegen deren Verhaltens nach dem Krieg enterbt. Der Bruder der Erblasserin ist als gesetzlicher Erbe der Auffassung, er sei davon nicht erfasst, und beantragt deshalb die Erteilung eines Erbscheins.

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