„Klassiker”

Gemüseblatt-Fall

Am 2. November 1963 begab sich die damals 14 Jahre alte Klägerin mit ihrer Mutter in die Filiale der Beklagten in Sch, einen kleineren Selbstbedienungsladen. Während die Mutter nach Aussuchen der Waren noch an der Kasse stand, ging die Klägerin um die Kasse herum zur Packablage, um ihrer Mutter beim Einpacken behilflich zu sein. Dabei fiel sie zu Boden und zog sich einen schmerzhaften Gelenkbluterguss am rechten Knie zu, der eine längere, zeitweilig stationäre ärztliche Behandlung und einen operativen Eingriff erforderlich machte. Mit der Behauptung, sie sei auf einem Gemüseblatt ausgerutscht, hat die Klägerin die Beklagte aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Anspruch genommen.

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Lkw-Fahrer-Fall

Die K Speditionsgesellschaft mbH (KSG), eine Schwesterfirma der Beklagten, hat als Spediteur unter Vermittlung der Arbeitsgemeinschaft für das Straßenverkehrsgewerbe (Laderaumverteilungsstelle) die Klägerin, die ein Fuhrunternehmen betreibt, als Frachtführer mit der Versendung bestimmter Güter nach H. beauftragt. Als der Lastzug der Klägerin bereits beladen war, verunglückte der Ehemann der Klägerin, der den Lastzug führte, beim Zusammenkuppeln von Motorwagen und Anhänger tödlich.

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