#2. Examen

LG Hamburg zur Kündigung bei Mietrückstand: Wann schützt die Schonfristzahlung?

Das LG Hamburg hatte einen spannenden Fall aus dem Mietrecht zu entscheiden: Die Mieter hatten die Mietrückstände nur wenige Tage nach der außerordentlichen und ordentlichen Kündigung vollständig ausgeglichen. Warum das Gericht nicht nur die außerordentliche, sondern auch die ordentliche Kündigung für unwirksam hielt, erfährst Du in diesem Beitrag.

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BGH zur Versagung einer Strafrahmenverschiebung beim Unterlassungsdelikt

Mit der Revision kann gerügt werden, dass das Urteil in materiell-rechtlicher Hinsicht fehlerhaft ist. Die Sachrüge kann zur Überprüfung der festgestellten Tatsachen, der Subsumtion, der Beweiswürdigung und der Strafzumessung führen. Der BGH hat sich in der nachfolgend dargestellten Entscheidung mit einer möglichen Strafrahmenverschiebung gem. § 13 II StGB auseinandergesetzt.

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Haftung des Reitstalls beim Pferdeeinstellvertrag: OLG Frankfurt zu Obhutspflichten und Schadensersatz

Wer ein Pferd in einem Reitstall einstellt, erwartet nicht nur Fütterung und Versorgung, sondern auch einen sicheren Unterstellplatz. Doch was passiert, wenn sich ein Tier dennoch verletzt – und der Schaden schwerwiegende Folgen hat? Das OLG Frankfurt hatte über den tragischen Fall eines Pferdes zu entscheiden, das sich einen rostigen Hufnagel eintrat und später eingeschläfert werden musste. Die zentrale Frage: Haftet der Reitstall für die Verletzung?

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Störung des Hausfriedens durch Duschen und Staubsaugen?

Im besonderen Schuldrecht gehört das Mietrecht mit zu den Prüfungsklassikern und bietet den Prüfungsämtern umfassende Möglichkeiten, problematische Klausuren für Dich zu erstellen. Das AG Hamburg musste sich in seiner aktuellen Entscheidung (Az. 21 C 344/24) zwar “nur” mit einer Klage auf Herausgabe der Mietwohnung nach einer außerordentlichen Kündigung beschäftigen, aber dennoch hat es der Fall in sich. Was Du alles aus einem vermeintlichen “Standardfall” herausholen kannst, zeigen wir Dir in unserer Entscheidungsbesprechung.

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Ist das Durchbohren von Fliesen noch vertragsgemäßer Gebrauch?

Streitigkeiten in Mietverhältnissen beschäftigen die Gerichte täglich. Eine Kernfrage, die dabei immer wieder auftaucht: Was gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache? Als Mieter hat man das Bedürfnis, die Wohnung nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Dazu kann insbesondere auch das Bohren von Löchern gehören. Diese dauerhafte Beeinträchtigung der Mietsache liegt in der Regel nicht im Interesse des Vermieters. Das AG Paderborn hat sich mit der Frage beschäftigt, wann und ob das Bohren von Löchern in Fliesen zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört.

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Abgelaufene TÜV-Plakette

Das BGB regelt den Umfang des Schadensersatzes nach den §§ 249 ff. BGB, wobei das Schadensrecht von einer umfangreichen Rechtsprechung geprägt ist und die Ersatzfähigkeit stets eine einzelfallbezogene Betrachtung erfordert. Denn nicht jeder Schaden ist nach dem BGB ersatzfähig. Der BGH hat sich nun mit der Frage beschäftigt, ob sich eine drohende Untersagungsanordnung eines verunfallten Kfz auf die ersatzfähigen Schadensposten, die ein Verkehrsunfall typischerweise mit sich zieht, auswirkt.

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Eigenbedarf als Kündigungsgrund vortäuschen?

Der Schutz schwächerer Parteien zieht sich wie ein roter Faden durch das BGB. Auch das Mietrecht ist da keine Ausnahme. So ist es für Vermieter:innen nicht einfach, (unliebsame) Mieter:innen aus der Wohnung zu bekommen, um diese anderweitig zu verwenden oder zu verwerten. Aus diesem Grund hat sich in der Vergangenheit der/die ein/e oder andere Vermieter:in auf Eigenbedarf berufen, der in Wirklichkeit aber nicht im Sinne des Gesetzes bestand. Soweit dürfte das für Dich nichts Neues sein. Weniger bekannt dürfte in dem Zusammenhang aber ein Anspruch auf Auskunft nach § 242 BGB und ein Anspruch aus § 285 I BGB sein. Wie genau die beiden Anspruchsgrundlage bei einer Eigenbedarfskündigung ins Spiel kommen, möchten wir Dir anhand einer Entscheidung des LG Berlin näherbringen.

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Schuften bis ins hohe Alter?

Ob aus purer Leidenschaft zum Job, zur Erhaltung des Lebensstandards oder um sich körperlich und geistig fit zu halten (frei nach dem Motto: „wer rastet, der rostet“) – Gründe für das Weiterarbeiten nach dem Erreichen der Renteneintrittsgrenze gibt es viele. Welche Motivation bei dem späteren Kläger ursächlich dafür ist, dass er auch mit 79 Jahren weiter an den Zähnen seiner Patienten werkelt, bleibt sicherlich sein Geheimnis. Klar ist allerdings, dass der Fall, mit dem sich zuletzt das OLG Saarbrücken in seinem Urteil vom 17.01.2025 (Az.: 3 U 6/24) befassen durfte, ohne die Begeisterung des Zahnarztes für seine Arbeit niemals eine so bemerkenswerte Wendung genommen hätte.

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Was bedeutet „möglichst weit rechts“ gemäß § 2 II StVO?

Begriffe mit Beurteilungsspielraum sind maßgeblich durch die Rechtsprechung geprägt. So ist es auch bei der Formulierung „möglichst weit rechts“ im Sinne des § 2 II StVO. Läuft Dir also in Deiner Klausur die Norm über den Weg, geht es darum, dass Du lebensnah und einzelfallbezogen argumentierst. Dabei hilft es Dir natürlich, wenn Du hierzu die aktuelle Rechtsprechung kennst. Wie das OLG Saarbrücken diesen Begriff in seiner aktuellen Entscheidung vom 13.12.2024 (Az. 3 U 23/24) auslegt und was es darunter versteht, erklären wir Dir in diesem Beitrag.

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