BGH zu heimtückischem Mord bei Streit zwischen Ehepartnern

Die objektiven und subjektiven Voraussetzungen für die Annahme eines Heimtückemordes sind nach der ständigen Rechtsprechung des BGH geklärt und werden auch in diesem aktuellen Fall wieder bestätigt. Die Probleme liegen daher nicht zwingend im rechtlichen Detail, sondern in der sauberen und umfänglichen Ermittlung des Lebenssachverhalts (Tatgeschehens) und dessen Subsumtion unter § 211 StGB.

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OLG Zweibrücken zum Beschleunigungsgebot

Ein unter anderem wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge Angeklagter befindet sich seit zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft. Angesichts des bisherigen Verfahrens sei das zu lange, so das OLG Zweibrücken, und moniert einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot. Das Gericht hat nun seine Freilassung angeordnet.

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BGH zur Beihilfe zum Computerbetrug

Fallkonstellationen, in denen es um die strafrechtliche Bewertung von „Bankgeschäften“ im kriminellen Sinne – etwa auch der Einsatz gestohlener Geldkarten an Bankautomaten – geht, sind sowohl in der Praxis als auch in der juristischen Prüfung des Öfteren anzutreffen. In diesem Zusammenhang ist regelmäßig der Computerbetrug nach § 263a StGB in den Blick zu nehmen, weil es – in Abgrenzung zum Betrug nach § 263 StGB – etwa bei der Abhebung von Geld am Automaten mittels einer entwendeten Karte nebst PIN am täuschungsbedingten Irrtum einer Person fehlt.

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