Wenn Weihnachten der Wurm drin ist
„In dem vorliegenden Fall ist buchstäblich der Wurm drin“: Dieser Satz lässt sich in einem (weihnachtlichen) Urteil des AG Aalen finden. Denn nicht nur im Fall, sondern auch im Paprikaglas des Klägers war an Heiligabend im Jahr 1998 der Wurm drin. Für einen solchen Anblick verlangte er Schmerzensgeld – vergeblich. Ein wohl einmaliges Urteil in der deutschen Geschichte.
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