BGH zum gefahrspezifischen Zusammenhang bei der Erfolgsqualifikation des § 239a III StGB

§ 239a I StGB muss in Klausuren immer geprüft werden, wenn der Täter einen Raub oder eine räuberische Erpressung beabsichtigt, versucht oder vollendet. Im 2-Personen-Verhältnis stellt sich dann die Frage nach einer tatbestandlichen Restriktion. Dieses Problem sollte allen Studierenden bekannt sein. Der BGH musste sich nun mit der Erfolgsqualifikation des § 239a III StGB in Zusammenhang mit einem Mittäterexzess befassen und die Frage beantworten, ob der gefahrspezifische Zusammenhang auch in einem solchen Fall bejaht werden kann.

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Dein juristisches Alter im Überblick

In unserem Studium lernen wir bereits im ersten Semester, welche juristischen Rechte und Pflichten mit unseren verschiedenen Altersstufen eintreten. Schnell wird uns allen klar, dass dieses Wissen zwar zum Standardwissen eines Juristen und einer Juristin gehört, uns aber nicht das Examen bestehen lässt. Es kommt, wie es kommt, und unser Gehirn speichert dies nicht im allzeit abrufbaren Jurawissen ab. Aber jeder weiß: sich hierbei zu blamieren, ist ein „No Go“ für jeden angehenden Juristen und für jede angehende Juristin.

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Ist ein konfiguriertes MacBook Pro individuell für den Käufer hergestellt?

Die Umsetzung der Verbraucherrichtlinie brachte viele Vorteile und Erleichterungen für Verbraucher mit sich – ganz vorneweg das Widerrufsrecht der §§ 312 ff. BGB. Danach können Verbraucher über das Internet bestellte Waren grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe und Vorliegen eines Grundes zurückschicken. Doch wie wir alle wissen, kein Grundsatz ohne Ausnahme: Im Widerrufsrecht sind Ausschlussgründe geregelt. Einer davon geriet kürzlich ins Visier des OLG Brandenburg.

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Kündigung wegen Teilnahme am Potsdamer Treffen

Klausuren aus dem Arbeitsrecht stehen bei den meisten Studierenden nicht wirklich hoch im Kurs. Dabei triffst Du gerade im Arbeitsrecht meistens auf Standard-Konstellationen, die lediglich um einzelne aktuelle Aspekte angereichert sind. Ganz oben steht wohl die Kündigungsschutzklage. Über eine solche hatte auch das Arbeitsgericht Köln - in einem prüfungsrelevanten Fall - jüngst zu entscheiden.

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