Im Falle des Vorliegens eines Sachmangels kann der Käufer Schadensersatz verlangen, nicht jedoch beim beiderseitigen Handelskauf bei Verletzung der Rügeobliegenheit nach § 377 HGB. Bei fehlender Berücksichtigung des Kernvorbringens einer Partei liegt ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör nach Art. 103 I GG vor.
WeiterlesenDie Anfertigung von Lichtbildern, Fingerabdrücken und ähnlicher Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung können bei strafrechtlich in Erscheinung getretenen Personen (Beschuldigten) gegen deren Willen vorgenommen werden (§ 81b I StPO). Die die aus strafprozessual veranlassten Gründen (§ 81b I StPO, 1. Alternative: „für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens“) erhobenen Daten können für Zwecke des „Erkennungsdienstes“ aufbewahrt werden. Erkennungsdienst soll sicherstellen, dass der Beschuldigte nicht erneut eine strafbare Tat begeht. In dieser 2. Alternative geht es somit in § 81b I StPO um Gefahrenabwehr mit der Folge, dass die Vorschrift als Bundesrecht lex specialis zu den in den Polizeigesetzen der Länder geregelten vergleichbaren Ermächtigungsgrundlagen ist. Nicht nur diese Besonderheit, sondern auch die Auswirkungen der beiden Alternativen des § 81b I StPO mit ihren Zuordnungen zur Strafverfolgung oder zur Gefahrenabwehr erschweren die Arbeit mit der klausurrelevanten Vorschrift, zumal sich daraus unterschiedliche Rechtswegzuweisungen ergeben.
WeiterlesenVor ein paar Monaten haben wir Dir bereits einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zur Halterhaftung gegeben, weil dieses Thema ein Dauerbrenner bei unseren Prüfungsämtern ist. Nun gibt es eine neue Entscheidung vom Landgericht Saarbrücken, welches sich dieses Mal näher damit befassen musste, welche Anforderungen an einen Idealfahrer beim Ausparken zu stellen sind. Gleichzeitig ist die Begründung des Gerichts auch noch einmal sehr lehrreich, wie die Du die Abwägung nach § 17 StVG in Deiner Klausur vornehmen solltest.
WeiterlesenNormalerweise ist die Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB keineswegs ein Delikt, das zur humoristischen Auseinandersetzung mit dem Vorsatz taugt. Doch die Geschichte, die der Angeklagte dem Amtsgericht Frankfurt am Main auftischte, hinterlässt den Eindruck, als hätte er sich beim inflationären Konsum von Schnapspralinen direkt vom Verhalten des Kängurus aus Marc-Uwe Klings Feder inspirieren lassen. Man könnte sich vorstellen, dass es in Anbetracht dieser Märchengeschichte aus richterlicher Sicht nicht ganz einfach gewesen sein dürfte, die erforderliche Ernsthaftigkeit zu wahren.
WeiterlesenBei einem Lieferungsvertrag im Rahmen eines sog. Open-House-Verfahrens wurde in einer Klausel in den AGB ein absolutes Fixgeschäft bestimmt, welches den Klauselverwender von dem Erfordernis einer vorherigen Fristsetzung freistellte, vereinbart. Ist eine solche Klausel nach § 307 I, II Nr. 1 BGB unwirksam?
WeiterlesenHow to be Ersti (Teil I)
So langsam hast Du die ersten Vorlesungen des Wintersemesters hinter Dich gebracht und Du hast nun einen ersten eigenen Einblick bekommen, was sich hinter dem Begriff „Vorlesung“ eigentlich versteckt. Lass mich raten, Deine Vorfreude dürfte bereits etwas verflogen sein und Du fühlst Dich überfordert und erschlagen? Wenn Du diese Frage mit „Ja“ beantworten kannst, kannst Du direkt wieder aufatmen. Du stehst mit diesen Gefühlen nicht allein da. Leider wirst Du aber auch merken, dass viele Deiner Kommiliton:innen nicht ehrlich über ihre Empfindungen sprechen werden, sodass sich womöglich bei Dir das ungute Gefühl einstellt, dass nur Du so empfindest. Damit Dein kleines Unbehagen vor Deinem Studium und universitären Leben sich wieder beruhigt, möchte ich Dir ein paar Eckpfeiler für Dein erstes Semester mitgeben. Uni ist eben doch nicht mit Deinem Schulalltag vergleichbar, auch wenn Du Dich in der Rolle des „Lehrlings“ wiederfindest. Uni ist aber auch viel bunter, lebendiger und kultureller als Dein Schulalltag.
WeiterlesenDie aktuellen politischen Entwicklungen bieten für jede:n Prüfer:in eine Steilvorlage, die Themen Vertrauensfrage und Misstrauensvotum in der mündlichen Prüfung oder der nächsten Klausur - sei es im Semester oder Examen - aufzugreifen. Alles, was Du dazu wissen musst, erfährst Du in unserem kostenlosen Webinar am Montag den 11.11.24 um 16 Uhr. Melde Dich hier an.
WeiterlesenDie Abgrenzung zwischen einem Gefälligkeitsvertrag und einer reinen Gefälligkeit zählt zu einem der Klassiker aus dem BGB AT. Dreh- und Angelpunkt ist der sogenannte Rechtsbindungswille, der Grundlage für jeden Vertragsschluss ist. Auch wenn es sich hierbei um eine Materie aus dem BGB AT handelt, gestaltet sich die Falllösung regelmäßig als gar nicht mal so leicht. Grund dafür dürfte sein, dass die Abgrenzungsfrage maßgeblich auf einer Werteentscheidung beruht, die sich an unseren moralischen und gesellschaftlichen Vorstellungen orientiert und eine allumfassende Argumentation erfordert. Gerade solche Argumentationen bereiten uns Jurastudent:innen oft Schwierigkeiten. Aus diesem Grund zeigen wir Dir an Hand der Entscheidung des OLG München noch einmal detailliert, wie Du alle Informationen aus dem Sachverhalt verwerten und in Deine Argumentation einbauen kannst.
WeiterlesenNimmt ein Täter nach vorheriger Gewaltanwendung einem Opfer dessen Handy weg, dann liegt die Bejahung des Raubes gem. § 249 StGB nahe. Lässt sich allerdings nicht mit der erforderlichen Gewissheit aufklären, was der Täter nach Ergreifen des Handys mit diesem vorhatte, dann muss die Zueignungsabsicht verneint werden. Mit einem solchen Fall musste sich erneut der BGH befassen.
WeiterlesenDer Erwerb eines Grundstücks ist für einen Minderjährigen lediglich rechtlich vorteilhaft im Sinne von § 107 BGB, wenn er nur dinglich haftet. Nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist dies jedoch, wenn er auch persönlich haftet. Sofern das Grundstück weder vermietet noch verpachtet ist, ist dann der Erwerb eines Miteigentumsanteils daran lediglich rechtlich vorteilhaft?
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