BVerwG zum Unterlassungsanspruch gegen Videoüberwachung im Park

Anlässlich einer Unterlassungsklage gegen die Videoüberwachung in einem kommunalen Park waren die damit befassten Gerichte gezwungen, sich mit der Anspruchsgrundlage auseinanderzusetzen. Da die DSGVO in Art. 12-22 zwar Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Datenverarbeitung aufführt, nicht aber auf Unterlassen einer nach Auffassung eines Klägers rechtswidrigen Datenerhebung, mussten die Gerichte zur Ableitung des Anspruchs Stellung nehmen.

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Kollision mit Ästen im Luftraum der Straße

In 2023 ereigneten sich rund 2,5 Millionen Verkehrsunfälle auf deutschen Straßen. Dies dürfte erklären, warum die Thematik in der juristischen Praxis so häufig auftaucht. Das OLG Frankfurt am Main hatte es allerdings nicht mit einer Standardkonstellation zu tun: Es ging nicht um einen Streit zwischen zwei Verkehrsteilnehmern oder gar ihren Versicherungen. Es ging um einen Ast über der Straße, der zu erheblichem Schaden am Fahrzeug des Klägers geführt hat.

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Kauf einer unerkannt trächtigen Stute

Es kommt nicht von ungefähr, dass Pferde und Gebrauchtwagen bei Juristen:innen gefürchtet sind. Erfahrungsgemäß ziehen diese Kaufverträge oft unliebsame juristische Probleme mit sich und verlaufen in der Praxis selten reibungslos. Daher sind solche Sachverhalte bei vielen Prüfungsämtern gerne ein Dauerbrenner. Die aktuelle Entscheidung des OLG Oldenburg vom 11.09.2024 (Az. 8 U 36/24) zeigt jedoch, dass Du solche Sachverhalte mit Deinem juristischen Handwerkszeug und einer schematischen Herangehensweise gut lösen kannst.

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Auch Fahrradfahrer können Verkehrsrowdys sein

Dass in zivilrechtlichen Examensklausuren sowohl im ersten als auch im zweiten Examen Verkehrsunfälle so beliebt sind, liegt daran, dass diese ständig vor Gericht enden. So musste sich das Landgericht Münster mal wieder mit Ansprüchen in Zusammenhang mit einem Auffahrunfall beschäftigen. Da der klagende Radfahrer das Urteil des LG Münsters nicht akzeptieren wollte, landete der Fall schließlich vor dem OLG Hamm. Aber auch das OLG Hamm sah in seiner Entscheidung den Anscheinsbeweis, der gegen den Auffahrenden spricht, als entkräftet an.

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Ein Rückblick auf das Jurastudium (Teil I)

Selbstreflexion zum Wechsel in das nächste Studiensemester bzw. in die Examensvorbereitung ist ein einfaches Mittel, um für die Zukunft etwas zu verändern. Es ist allerdings leichter gesagt als getan. Häufig kommen dann doch eher Standardvorsätze a la „früher mit dem Lernen anfangen“ dabei heraus, die keine messbaren Ziele enthalten und entsprechend ungeeignet sind, um nachhaltige Veränderungen herbeizuführen. Da unterscheiden sich die Schwierigkeiten wenig von denen bei den Neujahrsvorsätzen. Man kennts. In einer kleinen Serie soll hier erarbeitet werden, welche Tücken sich im Studium ergeben. Ein ungewöhnlicher Ausgangspunkt, der allerdings jede und jeden betrifft, ist hierbei die Freizeit.

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BGH zur räuberischen Erpressung gem. § 316a StGB

Der hohe Strafrahmen des § 316a StGB ist dadurch begründet, dass der Täter unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs einen Angriff auf einen Fahrzeugführer verübt und dadurch nicht nur Gefahren für ihn, sondern auch für die Sicherheit des Straßenverkehrs herbeiführt. Sowohl die Bestimmung der Tatsituation als auch des Tatopfers können in der Klausur Probleme bereiten. Mit beidem hat der BGH sich in der vorliegenden Entscheidung auseinandergesetzt.

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Klausur im Strafrecht

Mit unserem Klausurenkurs Pro bieten wir Dir die Möglichkeit, topaktuelle Entscheidungen als Probeklausur zu schreiben. Wie Du sicher schon weißt, nutzen Prüfungsämter nur allzu gern aktuelle Gerichtsentscheidungen als Sachverhaltsgrundlage der Examensklausuren. Was das Prüfungsamt kann, können unsere Dozenten aber schon lange. In unserem Klausurenkurs Pro kannst Du 3 Klausuren (ÖR, ZR, StR) basierend auf aktuellster Rechtsprechung pro Monat zur Korrektur einreichen. Dafür hast Du eine Woche Zeit und erhältst die Klausur 2 Wochen nach Einsendeschluss korrigiert zurück. Als absolutes Sahnehäubchen hast Du nach Erhalt der Korrektur die Möglichkeit, an einem Live-Webinar (2. Donnerstag im Monat ÖR, 3. Donnerstag im Monat ZR, 4. Donnerstag im Monat StR - jeweils von 17.00 - 19.00 Uhr) teilzunehmen und Dir von den Klausurersteller:innen die Lösung erklären und Deine individuellen Fragen beantworten zu lassen. Hier mehr erfahren.

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