Weniger Arbeit – weniger Abnutzung?
Flexible Arbeitszeitmodelle und reduzierte Arbeitszeiten werden bei Arbeitnehmern heutzutage immer beliebter. Dass es mit der Formel - weniger Stunden = weniger Lohn - nicht getan ist und sich weiteres Konfliktpotenzial aus der Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses ergeben kann, zeigt der Fall, mit dem sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) kürzlich auseinandersetzen musste. Hier stellte sich die Frage, ob eine reduzierte Stundenanzahl zur Senkung des Dienstkleidungszuschusses führen darf.
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