Umbenennung einer Straße durch den Stadtbezirksrat

Kommunen sind selbstständige und rechtsfähige Verwaltungseinheiten. Dabei kommt ihnen bei der Entscheidung über die Umbenennung einer Straße ein weiter Ermessensspielraum zu, welcher dadurch begrenzt wird, dass die Umbenennung einer Straße nicht willkürlich erfolgen darf, das heißt, ihr müssen sachliche, die Belange der Anlieger berücksichtigende Erwägungen zugrunde liegen, die Ordnungsfunktion muss auch mit dem neuen Namen gewahrt bleiben und die Anwohner dürfen nicht unzumutbar und verhältnismäßig belastet werden.

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Einen Lamborghini zum Mitnehmen bitte

Während andere sich nachts um 1 Uhr ein Burger Menü im Schnellrestaurant gönnen, gönnte sich der Beklagte einen neuen Lamborghini. Das Landgericht Oldenburg empfand diese Szenerie als nicht außergewöhnlich und wies die Klage des spanischen Eigentümers auf Herausgabe des Fahrzeugs nach § 985 BGB ab, da der Beklagte gutgläubig Eigentum gemäß §§ 929, 932 BGB an dem Fahrzeug erworben hätte. Anders sah es allerdings das OLG Oldenburg, das die Umstände als zweifelhaft einschätzte.

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Einstellung des Verfahrens gegen Klimakleber in Berlin

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat entschieden, dass zwei Aktivisten der “Letzten Generation” nicht wegen des Todes einer Radfahrerin angeklagt werden, die letzten Herbst bei einem Unfall mit einem Betonmischer ums Leben kam. Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Entscheidung damit, dass die Straßenblockade der beiden Aktivisten nicht kausal für den Tod der Frau gewesen sei. Die beiden Klimaschutz-Aktivisten werden nun wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt.

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Klausurlösung auf Konzeptpapier im Examen führt zu 0 Punkten

In der juristischen Ausbildung spielen die abschließenden schriftlichen Prüfungen eine entscheidende Rolle, das ist klar. Dabei müssen die Studierenden nicht nur juristische Sachverhalte analysieren und bewerten, sondern auch ihre Gedanken in schriftlicher Form klar und präzise ausdrücken und dies zumeist auch noch unter Zeitdruck. Ein ebenfalls wichtiger Aspekt bei der schriftlichen Prüfung ist die Form, in der die Arbeiten zu fassen sind. Im Folgenden geht es um eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts München, bei der es um die Form der schriftlichen Prüfung ging und welche Konsequenzen ein Verstoß gegen diese Formvorschrift hat.

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Einstellung des Verfahrens gegen Klimakleber in Berlin

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat entschieden, dass zwei Aktivisten der “Letzten Generation” nicht wegen des Todes einer Radfahrerin angeklagt werden, die letzten Herbst bei einem Unfall mit einem Betonmischer ums Leben kam. Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Entscheidung damit, dass die Straßenblockade der beiden Aktivisten nicht kausal für den Tod der Frau gewesen sei. Die beiden Klimaschutz-Aktivisten werden nun wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt.

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Klausurlösung auf Konzeptpapier im Examen führt zu 0 Punkten

In der juristischen Ausbildung spielen die abschließenden schriftlichen Prüfungen eine entscheidende Rolle, das ist klar. Dabei müssen die Studierenden nicht nur juristische Sachverhalte analysieren und bewerten, sondern auch ihre Gedanken in schriftlicher Form klar und präzise ausdrücken und dies zumeist auch noch unter Zeitdruck. Ein ebenfalls wichtiger Aspekt bei der schriftlichen Prüfung ist die Form, in der die Arbeiten zu fassen sind.

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Auftragsmord im Darknet bringt lange Haftstrafen

Was nach einem konstruierten Hollywood Blockbuster klingt, ist in Hamburg Realität. Eine einst angesehene Schönheitschirurgin und ihr Ehemann, ein erfolgreicher Unternehmer aus Stuttgart, vergaßen offenbar jegliche soziale Kompetenz. Sie versuchten über das Darknet einen Auftragsmörder für den Ex-Freund der Ärztin zu engagieren, um nach dessen Tod das Sorgerecht der gemeinsamen Tochter zurückzuerlangen.

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BGH zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bei Polizeikontrolle

Regelmäßig gerät bei der strafrechtlichen Bewertung des Verhaltens von Kraftfahrzeugführern bei polizeilichen Diensthandlungen, zumeist im Rahmen von Verkehrskontrollen oder aber etwa auch bei vorläufigen Festnahmen, die Vorschrift des § 113 StGB in den Blick, also der strafbare (und gewaltsame) Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, wenn sich der oder die Kontrollierte nicht kooperativ und lediglich passiv verhält. Daher ist eine Wiederholung der materiellen Voraussetzungen des § 113 StGB sowie der Konkurrenzregeln in jedem Fall lohnenswert, wofür sich der vorliegende Urteilsticker bestens eignet.

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