Lange Haftstrafe für R. Kelly

Lange Haftstrafe für R. Kelly

Auch Promi-Status schützt vor Strafe nicht

Gegen den ehemaligen Sänger R. Kelly laufen mehrere Prozesse wegen Missbrauch von Minderjährigen und weiteren Sexualstraftaten. In einem ersten Prozess wurde er bereits zu 30 Jahren Haft verurteilt.

Er missbrauchte sogar die eigene Patentochter.

Worum geht es?

Im Jahr 2022 verurteilte ein New Yorker Gericht den “I Believe I Can Fly”-Sänger wegen schwerer Sexualverbrechen zu 30 Jahren Haft. Kelly missbrauchte sogar seine eigene Patentochter. Die Richterin begründete die Höchststrafe damit, dass R. Kelly viele junge Leben zerstört habe. Vor Gericht habe er jedoch keine Reue gezeigt.

Ein weiteres Urteil gegen den Sänger fiel Ende Februar in Chicago. In dem zweiten Prozess forderte die Staatsanwaltschaft eine zusätzliche Haftstrafe in Höhe von 20 Jahren. R. Kelly sollte diesen Zeitraum zusätzlich zu seiner bereits bestehenden Haftstrafe absitzen. Damit hätte sich seine Haftzeit auf insgesamt 50 Jahre summiert. Der 56-jährige R. Kelly käme voraussichtlich zu Lebzeiten nicht mehr frei.

Seine Verteidigung plädierte dafür, ihn zu zehn Jahren zu verurteilen und den Zeitraum mit der bestehenden Haftstrafe zu verrechnen. Die Verteidiger stützen sich vor allem auf das hohe Alter des Sängers. R.Kelly wäre bei der Haftentlassung über 80 Jahre alt und stelle dann keine Gefahr mehr für die Gesellschaft dar, argumentierte seine Verteidigerin. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft könnte der ehemalige Sänger jedoch jederzeit wieder straffällig werden. Die lebenslange Haft sei die einzige Möglichkeit, um Kinder vor ihm zu schützen, so die Überzeugung der Staatsanwältin.

Weitere 20 Jahre Haft für R. Kelly

Der Richter verurteilte R. Kelly schließlich zu 20 Jahren. Der Sänger muss diese jedoch nicht, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, zusätzlich absitzen, sondern darf seine beiden Haftstrafen größtenteils zeitgleich verbüßen.

Der Unterschied zwischen dem deutschen und dem amerikanischen Strafsystem

Das amerikanische Strafsystem kennt die Unterscheidung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit nicht. Im Falle mehrerer Verstöße werden die Einzelstrafen grundsätzlich addiert. Man unterscheidet somit das Asperationsprinzip (Deutschland) und das Additionsprinzip (USA). Werden in Deutschland mehrere zeitige Freiheitsstrafen oder Geldstrafen verwirklicht, so muss eine Gesamtstrafe gebildet werden, § 53 StGB.

Bei R. Kelly entschied der Richter aber hiervon abweichend. Entsprechend dem Antrag der Verteidigung rechnete er die bereits verhängte Haftstrafe fast vollständig an. Lediglich ein zusätzliches Jahr kommt bei R. Kelly dazu, mithin muss der Sänger damit 31 Jahre in Haft verbleiben. Mit 87 Jahren könnte er dann das Gefängnis nochmal verlassen.

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