Einstellung des Verfahrens gegen Klimakleber in Berlin

Einstellung des Verfahrens gegen Klimakleber in Berlin

Fehlende Kausalität

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat entschieden, dass zwei Aktivisten der “Letzten Generation” nicht wegen des Todes einer Radfahrerin angeklagt werden, die letzten Herbst bei einem Unfall mit einem Betonmischer ums Leben kam. Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Entscheidung damit, dass die Straßenblockade der beiden Aktivisten nicht kausal für den Tod der Frau gewesen sei. Die beiden Klimaschutz-Aktivisten werden nun wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt.

Worum geht es?

Der Unfall ereignete sich am 31. Oktober 2022. Ein Betonmischer fuhr eine 44-Jährige auf ihrem Fahrrad an und überrollte sie. Das mittlere Rad des Baufahrzeugs blieb auf ihrem Bein stehen. Helfer vor Ort riefen einen Rüstwagen der Feuerwehr, um den Betonmischer anzuheben. Allerdings kam der Rüstwagen aufgrund eines Staus, der von Aktivisten der “Letzten Generation” verursacht wurde, mit acht Minuten Verspätung am Unfallort an. Zwei Aktivisten, 59 und 63 Jahre alt, hatten sich fünf Kilometer entfernt auf einer Schilderbrücke der Berliner Stadtautobahn A 100 festgeklebt und ein Transparent entrollt, wodurch die Polizei die Autobahn teilweise sperrte und einen Rückstau verursachte.

Staatsanwaltschaft sieht Kausalitätsproblem

Trotzdem hat die Staatsanwaltschaft nun entschieden, keine Anklage wegen fahrlässiger Tötung zu erheben. Es gibt zwei unabhängige Gründe dafür. Erstens war es aus “notfallmedizinischen” Gründen besser, den Betonmischer wegzufahren, anstatt ihn aufwendig anzuheben, da so das schwer verletzte Bein schneller versorgt und die Blutung schneller gestoppt werden konnte. Selbst wenn der Rüstwagen acht Minuten früher gekommen wäre, hätte die Notärztin aus medizinischen Gründen auf ihn verzichten müssen. Zweitens hätte die Radfahrerin ohnehin keine Überlebenschance gehabt, unabhängig von den Rettungsmaßnahmen am Unfallort, da sie kurz danach gestorben wäre.

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft stützte sich nicht nur auf die Einschätzung der handelnden Notärztin, sondern auch auf eine Stellungnahme des ärztlichen Leiters des Rettungsdienstes der Feuerwehr sowie auf ein Gutachten des Leiters des Instituts für Rechtsmedizin an der Charité. Die beiden Klimaschutz-Aktivisten werden nun wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt.

Der Kausalzusammenhang ist entscheidend

In der Rechtsprechung werden strenge Anforderungen an den Kausalzusammenhang zwischen einer Handlung und dem tatbestandlichen Erfolg gestellt. Ohne diesen Kausalzusammenhang kann eine strafrechtliche Verantwortlichkeit nicht begründet werden. Im vorliegenden Fall hat die Staatsanwaltschaft entschieden, dass die Straßenblockade der Klimaschutz-Aktivisten nicht kausal für den Tod der Radfahrerin war. Dies bedeutet, dass die Aktivisten nicht wegen fahrlässiger Tötung belangt werden können. Stattdessen werden sie wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt. Hierbei handelt es sich um strafrechtliche Vorwürfe, die nichts mit dem Tod der Radfahrerin zu tun haben, sondern sich ausschließlich auf die Aktion der Aktivisten an der Schilderbrücke der Stadtautobahn beziehen. Es bleibt abzuwarten, wann das Berliner Amtsgericht Tiergarten über diese Vorwürfe verhandeln wird.

BlogPlus

Du möchtest weiterlesen?

Dieser Beitrag steht exklusiv Kunden von Jura Online zur Verfügung.

Paket auswählen