Klausurlösung auf Konzeptpapier im Examen führt zu 0 Punkten

Klausurlösung auf Konzeptpapier im Examen führt zu 0 Punkten

Konzeptpapier gilt nicht für Lösung

In der juristischen Ausbildung spielen die abschließenden schriftlichen Prüfungen eine entscheidende Rolle, das ist klar. Dabei müssen die Studierenden nicht nur juristische Sachverhalte analysieren und bewerten, sondern auch ihre Gedanken in schriftlicher Form klar und präzise ausdrücken und dies zumeist auch noch unter Zeitdruck. Ein ebenfalls wichtiger Aspekt bei der schriftlichen Prüfung ist die Form, in der die Arbeiten zu fassen sind. Im Folgenden geht es um eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts München, bei der es um die Form der schriftlichen Prüfung ging und welche Konsequenzen ein Verstoß gegen diese Formvorschrift hat.

Worum geht es?

In dem vorliegenden Fall hatte ein Jurastudent bei einer schriftlichen Prüfung versehentlich seine Arbeit auf dem bereitgestellten Konzeptpapier statt auf dem Prüfungspapier im Prüfungsheft niedergeschrieben. Die Prüfer werteten die Prüfung deshalb mit null Punkten, da der Studierende gegen die Prüfungsordnung verstoßen hätte. Der betroffene Student war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und klagte gegen die Bewertung.

Entscheidung des Verwaltungsgerichts München

Das Verwaltungsgericht München wies die Klage des Studenten ab. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Prüfungsordnung klar vorschreibe, dass die schriftliche Prüfung auf dem bereitgestellten Papier zu erfolgen habe. Die Verwendung des Konzeptpapiers sei ein Verstoß gegen diese Formvorschrift und berechtige die Prüfer dazu, die Prüfung mit null Punkten zu bewerten.

Das Gericht betonte, dass die Formvorschrift auch in Anbetracht der Tatsache gerechtfertigt sei, dass alle Prüflinge unter den gleichen Bedingungen geprüft werden sollen. Die Verwendung eines einheitlichen Prüfungspapieres gewährleiste, dass alle Prüflinge die gleichen Voraussetzungen hätten und dass die Bewertung der Prüfungen auf einer vergleichbaren Grundlage erfolgen könne.

Das Gericht stellte auch klar, dass es keine besonderen Umstände gegeben habe, die den Verstoß gegen die Formvorschrift im konkreten Fall gerechtfertigt hätten. Insbesondere könne der Irrtum des Studierenden, der das Konzeptpapier verwendet hatte, nicht als solcher Umstand gewertet werden.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München zeigt, dass die Einhaltung der Formvorschriften bei schriftlichen Prüfungen von großer Bedeutung ist. Die Vorgaben der Prüfungsordnung müssen strikt eingehalten werden, um eine gerechte und vergleichbare Bewertung der Prüfungen zu gewährleisten. Studierende sollten sich daher unbedingt vor der Prüfung mit den Formvorschriften vertraut machen und diese sorgfältig beachten. Es empfiehlt sich, im Vorfeld der Prüfung alle Vorschriften zu prüfen und auch hinsichtlich der Markierungen der Gesetzestextes besondere Sorgfalt walten zu lassen. Im Falle eines Verstoßes müssen die Studierenden damit rechnen, dass ihre Prüfung mit null Punkten bewertet wird. Dies kann schwerwiegende Konsequenzen haben und unter Umständen sogar dazu führen, dass die gesamte Examens Prüfung nicht bestanden wird.

(VG München, Urteil vom 20.12.2022, Az. M 4 K 22.4098)