Urteilsticker

BGH zur heimtückischen Tötung als Unfall im Straßenverkehr

Fährt ein Täter auf einen ahnungslosen Fußgänger zu, um diesen zu töten, dann könnte er eine heimtückische Tötung verwirklichen wollen. Entfernt er sich dann ohne anzuhalten, könnte er sich von einem Unfallort entfernt haben. Der BGH hat sich mit einer entsprechenden Entscheidung des LG Aachen befasst und diese vollständig „auseinandergenommen“.

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EuGH zur Anwendung der DSGVO auf parlamentarische Untersuchungsausschüsse

Am 09.07.2020 urteilte der EuGH, dass die DSGVO auf den Petitionsausschuss des Hessischen Landtages anzuwenden sei (EuGH C-272/19). Auf eine Auslegungsvorlage des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofs hat der EuGH nun entschieden, dass auch parlamentarische Untersuchungsausschüsse den Bindungen der DSGVO und damit dem Unionsrecht unterfallen. In Wien hatte ein verdeckter Ermittler beim Datenschutzbeauftragten beantragt, dass die Wiedergabe seiner Identität in einem Zwischenbericht über seine Aussage vor einem Untersuchungsausschuss anonymisiert wird. Der Antrag wurde abgewiesen, in zweiter Instanz wurde der EuGH zur Vorabentscheidung durch den VwGH eingeschaltet (VwGH Ro 2021/04/0006 vom 14.12.2021).

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BGH zur Kettenanstiftung

Von einer Kettenanstiftung spricht man, wenn ein Täter einen anderen Täter zu einer Anstiftung anstiftet. Dieser zeitlich zuerst handelnde Täter wird dann insgesamt wegen Anstiftung zur Haupttat bestraft. Mit den Voraussetzungen dieser Kettenanstiftung hat sich der BGH in der nachfolgend besprochenen Entscheidung befasst.

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VG Berlin zum Hausrecht einer öffentlichen Einrichtung

Beim ungeschriebenen Hausrecht gestörter Hoheitsträger ist nicht nur die Ableitung der Ermächtigungsgrundlage für belastende Maßnahmen von Interesse, sondern auch die Ausgestaltung des Rechtsschutzes, zumal es in aller Regel um Eilverfahren geht. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom 01.11.2024 (1 L 387.24) dies alles systematisch dargestellt, sodass wir den Fall als vollständigen Klausurfall entsprechend wiedergeben.

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BGH zum Aufeinandertreffen von Raub und räuberischer Erpressung

Sowohl beim Raub gem. § 249 StGB als auch bei der räuberischen Erpressung gem. §§ 253, 255 StGB kann der Täter mittels qualifizierter Gewalt oder Drohung den Gewahrsam an einer fremden Sache erlangen. Lässt er sich eine Sache übergeben und nimmt er gleichzeitig eine andere Sache weg, dann treffen ggfs. Raub und räuberische Erpressung aufeinander. Wie diese Konstellation zu lösen ist, macht der BGH in seiner nachfolgend dargestellten Entscheidung deutlich.

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