BVerwG verneint Informationspflicht des Bundespräsidenten über Glückwunschtelegramme an den Iran
Unsere Darstellung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat besondere Klausurrelevanz. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich als Revisionsgericht nur mit einer Frage befasst – nämlich der besonderen Stellung des Bundespräsidenten im Rahmen einer Informationsfreigabe. Um sich auf eine entsprechende Examensklausur vorzubereiten, muss man aber auch den – für Klagen aus dem IFG – nicht ganz unkomplizierten prozessualen Aufbau beherrschen.Deshalb legen wir Dir die von uns gewählte Darstellung besonders ans Herz.
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