BVerfG zum Neutralitätsgebot von Regierungsmitgliedern und dem Recht auf Chancengleichheit von Parteien

Das BVerfG ist mit seiner Entscheidung seiner bisherigen Linie treu geblieben und hat das Neutralitätsgebot für politische Äußerungen von Regierungsmitgliedern in amtlicher Funktion bekräftigt. Interessant ist dabei aber auch das Sondervotum der Richterin Wallrabenstein, die die Ansicht vertritt, dass die Bundeskanzlerin mit ihren Äußerungen nicht gegen das Verfassungsrecht verstoßen habe, da sie bei Äußerungen zu politischen Fragen keiner Neutralitätskontrolle unterliege.

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