Das BVerfG feiert 70. Geburtstag – ein Rückblick

Das BVerfG feiert 70. Geburtstag – ein Rückblick

Eine spannende Geschichte der Rechtsprechung

Das höchste deutsche Gericht feiert 70. Geburtstag. Wir nehmen dies zum Anlass und blicken zurück auf eine spannende Geschichte der Rechtsprechung. Wie ist das BVerfG entstanden? Welche wichtigen und prüfungsrelevanten Entscheidungen hat es in den 70 Jahren getroffen?

Worum geht es?

„Das BVerfG in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“ – diese Aufgabe steht nicht nur ganz oben im Webauftritt des höchsten deutschen Gerichts, sie ist auch seit vielen Jahren so gewollt und vorgesehen. Genau genommen seit 70 Jahren, seit 7 Jahrzehnten: Das BVerfG feiert in diesem Monat seinen 70. Geburtstag.

Geburtsjahr: 1951, Geburtsort: Art. 93 GG

Offiziell ist der Geburtstag des BVerfG der 28. September 1951. Doch bereits am 7. September vor 70 Jahren nahm das Gericht zum ersten Mal seine Arbeit auf, damals mit 23 Richtern und einer Richterin im Prinz-Max-Palais in Karlsruhe. Prompt zwei Tage später folgte die erste Entscheidung des BVerfG, die sich mit der Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern befasste. Das erste Ergebnis: Man brauche mehr Zeit zur Bewertung der Rechtslage.

Zu diesem Zeitpunkt ist das Grundgesetz, über dessen Einhaltung das BVerfG wachen soll, schon mehr als zwei Jahre in Kraft. In Art. 93 GG wurden dem Karlsruher Gericht, anders als dem Staatsgerichtshof der Weimarer Republik, weitreichende Kompetenzen eingeräumt, die sich auf die Durchsetzung unserer Grundrechte erstrecken. Die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde der einzelnen Bürger:innen ist allerdings nicht im Grundgesetz geregelt. Diese findet sich vielmehr im BVerfGG, das ebenfalls im Jahr 1951 und damit rund 2 Jahre später als das Grundgesetz in Kraft trat. Das BVerfG wurde damit zum Bürgergericht – jeder kann sich per Verfassungsbeschwerde gegen staatliches Handeln wehren. Von dem Rechtsinstrument wird auch stark Gebrauch gemacht: Bis Ende 2020 sind knapp 250.000 Verfahren in Karlsruhe anhängig geworden. Mehr als 96 Prozent sind dabei Verfassungsbeschwerden.

Prüfungsaufbau: Verfassungsbeschwerde
Relevante Lerneinheit

Am 28. September 1951 wurde das BVerfG schließlich feierlich eröffnet. Anwesend waren unter anderem der damalige Bundespräsident Theodor Heuss und der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer. Und ein Jahr später wurde das BVerfG zum Verfassungsorgan erklärt – durch sich selbst. In seiner Status-Denkschrift begründete und verdeutlichte das BVerfG seine Stellung als Verfassungsorgan neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.

Überblick: Oberste Bundesorgane
Relevante Lerneinheit

Gleichstellung auch beim BVerfG

Im BVerfGG wird neben der Wahl der Richter:innen auch die Besetzung des Gerichts geregelt. Erst seit 1963 bestehen die beiden Senate aus je acht Richter:innen, bis dahin waren es je zwölf. Im Jahr 1951 war Dr. Erna Scheffler die erste Verfassungsrichterin, zwölf Jahre hielt sie ihre Position inne und setzte sich intensiv für die Gleichstellung von Männern und Frauen ein. Trotzdem blieb sie bis zum Ende ihrer Amtszeit die einzige Frau beim BVerfG. Ihr Posten wurde zwar mit Frauen nachbesetzt, aber erst im Jahr 1994 kamen zwei weitere weibliche Kolleginnen hinzu. Eine von ihnen war Jutta Limbach, die gleichzeitig erste und bisher einzige Präsidentin des Gerichts war.

Doch die Zeiten haben sich geändert. Seit 2020 sind die Frauen in der Überzahl. Neun von sechzehn Richter:innen sind weiblich. Im ersten Senat sind es vier Richter:innen, im zweiten Senat sind es fünf – darunter Doris König, die unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth Vizepräsidentin des BVerfG ist.

Lüth-Urteil

Im Grunde lässt sich sagen, dass jede Entscheidung des BVerfG wichtig ist. Trotzdem lassen sich einige Entscheidungen nennen, die herausstechen und bis heute nachklingen. So ist als erster Meilenstein etwa das Lüth-Urteil von 1958 zu nennen. Der Publizist Erich Lüth hatte Veit Harlan als „Nazifilm-Regisseur Nr. 1“ bezeichnet und öffentlich zum Boykott seines Films aufgefordert. In dieser Entscheidung unterstrich das BVerfG die Bedeutung unserer Meinungsfreiheit und stellte die mittelbare Drittwirkung von Grundrechten klar.

Volkszählungs-Urteil, „Recht auf Vergessenwerden“ & Instagram

In seinen Entscheidungen musste das Gericht nicht nur die Grundrechte des GG mit Leben füllen – es hat sogar eigene entwickelt, wie eindrucksvoll das Volkszählungs-Urteil aus dem Jahr 1983 zeigt. Das BVerfG stellte klar, dass unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung und Verwendung seiner persönlichen Daten von Art. 2 I in Verbindung mit Art. 1 I GG umfasst ist – dem Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“, welches die Befugnis des Einzelnen gewährleistet, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.

In diesem Zusammenhang sind die aktuellen Entscheidungen des BVerfG zum „Recht auf Vergessenwerden“ relevant. Das Recht war bereits wiederholt Thema in Karlsruhe und soll sicherstellen, dass digitale Informationen mit einem Personenbezug nicht dauerhaft zur Verfügung stehen. Hierbei kommt es auf schwierige Abwägungsfragen der kollidierenden Grundrechte an, alles unter dem Motto: Das Internet vergisst nicht. Apropos: Seit August 2021 ist das BVerfG offiziell auf Instagram unterwegs und konnte schon über 20.000 Follower gewinnen.

NPD verfassungswidrig, aber nicht verboten?

Eine weitere Entscheidung, die auch über den Jura-Hörsaal hinaus große Bekanntheit erlangte, ist die Rechtsprechung des BVerfG zu der NPD. Bislang wurden in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland nur zwei Parteien verboten: Im Jahr 1952 die Sozialistische Reichspartei und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands. Die NPD gehört nicht dazu – obwohl die Karlsruher Richter:innen sie als verfassungsfeindlich erklärten, wurde sie nicht verboten. Begründet wurde die Entscheidung im NPD-Verfahren 2017 damit, dass die rechtsextreme Partei zu schwach und unbedeutend sei, um aufgelöst zu werden.

Aktuelle Entscheidungen: Examensrelevant

Und die spannenden Entscheidungen nehmen kein Ende, im Gegenteil. Allein in diesem Jahr sind bereits so viele spannende und examensrelevante Entscheidungen in Karlsruhe getroffen worden, dass man beinahe den Überblick verlieren könnte: Das BVerfG hat den „Berliner Mietendeckel“ für nichtig erklärt, da es Probleme in der Gesetzgebungskompetenz gab. Aktuell läuft ein spannender und höchstrelevanter Streit zwischen dem BVerfG und dem EuGH, dessen Ausgangsfall das EZB-Urteil der Karlsruher Richter:innen war. Außerdem musste sich das BVerfG jüngst mit dem Rundfunkbeitrag beschäftigen und stellte klar, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine wachsende Bedeutung zukomme. Im Februar dieses Jahres musste sich das BVerfG erneut mit der Sterbehilfe befassen und verwies auf ein älteres Grundsatzurteil. Und zu guter Letzt: Klimaschutz. In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat das BVerfG im Mai das Klimaschutzgesetz teilweise für verfassungswidrig erklärt, da es die zukünftigen Generationen in ihren Freiheitsrechten verletze.

Die aktuellen Entscheidungen des BVerfG sind alle höchst komplex und abwechslungsreich, können verschiedene Rechtsgebiete betreffen – und bringen alle eine Examensrelevanz mit. Um den Überblick nicht zu verlieren, fassen wir von Jura Online diese wichtigen Entscheidungen des BVerfG immer für Dich in unserem Blog und im **juristischen Flurfunk – dem digitalen Fachmagazin für das Jurastudium und Referendariat –**zusammen.