„Mord ohne Leiche“ – BGH bestätigt Verurteilung wegen Mordes

„Mord ohne Leiche“ – BGH bestätigt Verurteilung wegen Mordes

Ein spannender Indizienprozess geht zu Ende

Ein spannender Indizienprozess geht zu Ende: Der BGH bestätigt die Verurteilung wegen Mordes, obwohl die Leiche bis heute nicht gefunden wurde. Das Urteil des LG Essen ist damit rechtskräftig.

Worum geht es?

In Karlsruhe wurde durch den BGH die Verurteilung wegen Mordes in einem Verfahren bestätigt, in dem die Leiche des Opfers nie gefunden wurde. Das auf einem Indizienprozess gestützte Urteil ist damit rechtskräftig.

Der Vorfall, der stark nach einer Grundidee für einen Kriminalroman klingt, soll sich im Juni 2019 ereignet haben. Davon ist zumindest das LG Essen überzeugt, das den zu diesem Zeitpunkt 47 Jahre alten Angeklagten in einem umfangreichen Indizienprozess wegen Mordes verurteilte. Zusätzlich wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet – und das alles, obwohl die Leiche des Opfers nie gefunden wurde. Dabei soll es sich um die ehemalige Lebensgefährtin des Verurteilten handeln. 

Die Indizien wiegen schwer: Es war der 23. Juni 2019, als die 35-jährige Frau aus Gelsenkirchen spurlos verschwand. Ermittlungen ergaben, dass sie mit dem Verurteilten in dessen Wohnung in Krefeld gefahren sein soll. Besonders belastete den Mann das Bild- und Videomaterial, das auf seinem Computer gefunden wurde: Hierauf soll die Leiche der Frau zu sehen sein und auf dem Boden der Krefelder Wohnung liegen. Über ihren Kopf soll eine am Hals zugebundene Plastiktüte gezogen worden sein. Das LG Essen war daher von der Schuld des Mannes überzeugt und hielt es für sehr wahrscheinlich, dass er die Frau erstickt haben soll. Eine genaue Todesursache konnte jedoch nie festgestellt werden, da die Leiche nie gefunden wurde.

Tatmotiv: Trennungsabsicht

Das Paar soll sich über eine Internetplattform kennengelernt haben, doch die 35-Jährige habe sich nicht dauerhaft an den Verurteilten binden wollen. Es kam zur Trennung, die der Mann nicht akzeptiert habe: Laut Urteil des LG Essen soll er mit mehreren Lügenkonstrukten versucht haben, das Opfer finanziell und emotional an sich zu binden. Doch seine Lügen wurden aufgedeckt.

Als sich die 35-Jährige nun endgültig trennen wollte, habe der Verurteilte das als persönliche Niederlage empfunden, heißt es. Das LG Essen war davon überzeugt, dass er Zurückweisungen von Frauen als Kränkungen empfinde und damit nicht umgehen könne. Richter Hahnemann sagte:

Dann entwickelt er Rachegelüste.

Zudem fanden die Ermittler auf seinem Computer Suchanfragen, die nahelegten, dass der Verurteilte sich mit den Themen „Ersticken“ und „Leichengeruch“ beschäftigt haben soll. Dennoch: Die Leiche der zuletzt in Gelsenkirchen wohnhaften Frau wurde trotz umfangreichen Suchmaßnahmen nie gefunden.

BGH bestätigt Verurteilung

Nun haben die Karlsruher Richter:innen die Verurteilung im Indizienprozess wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und die Anordnung der Sicherungsverwahrung bestätigt. Eine dagegen gerichtete Revision wurde vom BGH entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als unbegründet im Beschlusswege verworfen. Das Urteil des LG Essens ist damit rechtskräftig.

Dabei handelt es sich nicht um die erste rechtskräftige Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts: Der Mann wurde bereits 1999 zu elf Jahren Freiheitsstrafe wegen Totschlags verurteilt, weil er eine Ex-Freundin mit über 100 Messerstichen getötet haben soll. Auch eine weitere Ex-Partnerin des Mannes soll ums Leben gekommen sein – doch deswegen wurde er nicht verurteilt.

Indizienprozess in StPO nicht ausgeschlossen

Aber ist die härteste Strafe, die unser Strafrecht ermöglicht, überhaupt in einem reinen Indizienprozess möglich? Ja – zumindest wird ein solches Verfahren nicht von der StPO ausgeschlossen. Auch in einem Indizienprozess findet in der Hauptverhandlung die Beweisaufnahme statt, in der die Beweismittel im Form des Strengbeweises eingeführt werden. Auf dieser gewonnenen Grundlage entscheidet dann das Gericht nach § 261 StPO – auch ohne Leiche.

§ 261 StPO:
Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.

Prüfungsaufbau: Mord, § 211 StGB
Relevante Lerneinheit