Examensklausur: Strafrecht 1. Examen April 2021 Hamburg

In dieser Examensklausur im Strafrecht aus dem April 2021 in Hamburg ging es insbesondere um Diebstahl und den Qualifikationstatbestand des § 244 I StGB, also den Diebstahl mit Waffen. Ist ein Taschenmesser mit eingebautem Flaschenöffner überhaupt eine Waffe? Außerdem waren Straßenverkehrsdelikte und Körperverletzungsdelikte zu prüfen. Daneben war solides Grundwissen aus dem Strafrecht AT (z.B. Versuch) und der StPO (Beweisverwertungsverbote) gefragt.

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BVerfG:

Das BVerfG hat das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin („Berliner Mietendeckel“) für nichtig erklärt. Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann, fallen als Teil des sozialen Mietrechts in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit für das bürgerliche Recht im Sinne von Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG.

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Kann ein hohes Alter und die Verwurzelung am Wohnort den Mieter vor einer (Eigenbedarfs-) Kündigung schützen?

Eine Berliner Mieterin muss mit 89 Jahren nicht noch einmal umziehen. Das hat das Landgericht Berlin jüngst in einem Urteil entschieden und stärkt damit den Schutz alter und am Wohnort verwurzelter Mieter vor der Eigenbedarfskündigung ihres Mietverhältnisses. Vorangegangen war dem Urteil ein seit 2015 andauernder Rechtsstreit.

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BGH zu Diebstahl von Geld am Geldautomaten

Vermögensdelikte wie insbesondere der Tatbestand des Diebstahls nach § 242 StGB sind einschließlich der Qualifikationstatbestände in § 244 StGB beliebter materiell-rechtlicher Prüfungsstoff im Examen. Dazu gesellt sich der „Strafzumessungstatbestand“ des § 243 StGB sowie die Vorschriften über Antragsvoraussetzungen in den §§ 248a und 247 StGB, die eher dem Prozessrecht zuzuordnen sind.

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