Bezeichnung einer Kollegin als

Rassismus im Alltag stellt heutzutage noch immer keine Seltenheit dar - auch am Arbeitsplatz sind rassistische Äußerungen häufig präsent. Über Letzteres musste jüngst das Arbeitsgericht Berlin entscheiden: Während der Betriebsrat in der Bezeichnung einer Vorgesetzten als „Ming Vase“ keine rassistische Haltung erkannte, hat das ArbG beschlossen, dass diese Äußerung sehr wohl ein Grund für eine außerordentliche Kündigung einer Verkäuferin sein kann.

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BGH zur Zerstörung von „Blitzern“

Der vom 3. Strafsenat des BGH entschiedene Fall enthält eine Vielzahl prüfungsrelevanter Elemente. Selbst wenn der Tatbestand des § 316b Abs. 1 StGB nicht zum Standardrepertoire der juristischen Ausbildung gehören dürfte, erfolgt die Prüfung desselben in Bezug auf die Voraussetzungen der „Anlage“ geradezu schulmäßig unter Heranziehung der bekannten Auslegungsmethoden (grammatische, systematische, subjektiv-historische und objektiv-teleologische Auslegung), die beherrscht werden sollten.

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Mit 44 zu alt für die Party? BGH entscheidet über Klage wegen “Altersdiskriminierung”

Im vergangenen Jahr haben wir bereits über den Party-Streit aus München berichtet. Ein seinerzeit 44-Jähriger wurde an der Tür zu einem Electro-Festival mit der Begründung abgewiesen, dass er zu alt sei. Nachdem er Klage beim Amtsgericht München eingelegt hat und sowohl vor dem AG als auch vor dem Landgericht München erfolglos blieb, zog er vor den BGH. Die Entscheidung des VII. Zivilsenats liegt nun vor.

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Examensreport: ÖR II 1. Examen April 2021 Hamburg

Rechtsanwältin A aus Hamburg ist verärgert über ein neues Gesetz, das den Verkauf von Farben und Lacken an Privatpersonen nur noch in einer begrenzten Zahl erlauben soll. In ihrer Freizeit bemalt sie gerne Hauswände ihrer Mandanten mit Artikeln des Grundgesetzes. Ihr geht es dabei besonders um die diskursive Auseinandersetzung der Gesellschaft mit den Freiheitsrechten und eine kritische Reflektion der Regelungswut des Gesetzgebers. Und hierzu benötigt sie deutlich mehr Farbe. Welche Probleme das neue Gesetz sonst noch mit sich bringt, kannst Du in diesem Examensreport nachlesen. Staatsorganisationsrecht pur.

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