Die erste supranationale Staatsanwaltschaft - ein neues Organ der EU?

Die erste supranationale Staatsanwaltschaft - ein neues Organ der EU?

Die Europäische Staatsanwaltschaft nimmt ihre Arbeit auf

Neue Behörde auf europäischer Ebene: Ab sofort kämpft die Europäische Staatsanwaltschaft gegen Kriminalität, die dem EU-Haushalt schadet. Worum geht es?

Worum geht es?

Zum 1. Juni 2021 hat eine neue EU-weit tätige Behörde ihren Kampf gegen Finanzbetrug und Korruption begonnen: Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA). Kritiker sprechen von einem Experiment, Befürworter von einer Stärkung der Rechtsstaatlichkeit. 

Schutz des EU-Haushalts

Straftaten geschehen in jedem Mitgliedstaat, doch einige von ihnen haben auch einen grenzübergreifenden Charakter. Unabhängig davon gibt es auch die Kriminalität, die dem Haushalt der Europäischen Union schadet. Durch organisierten und grenzüberschreitenden Finanzbetrug entstehe dem Haushalt der Europäischen Union nämlich jedes Jahr ein hoher Millionenschaden, nach eigenen Angaben belaufe sich dieser auf eine halbe Milliarde Euro.

Bislang konnte die EU nur den Strafverfolgungsbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten zuschauen – das ändert sich nun. Die Ende 2017 per EU-Verordnung errichtete EUStA hat zum 1. Juni 2021 ihre Arbeit aufgenommen, mit dem Ziel, die finanziellen Interessen der EU zu schützen. Es handelt sich um die erste supranationale Staatsanwaltschaft, die bei Verdachtsmomenten selbst ermitteln, untersuchen, beschlagnahmen, Haftbefehle beantragen und Anklage erheben darf.

Ihre Zuständigkeit ist allerdings begrenzt. Die EUStA darf nur im Bereich der Kriminalität tätig werden, die zulasten des EU-Haushalts geht. Dazu zählen insbesondere Umsatzsteuer- und Subventionsbetrug, Veruntreuung und Geldwäsche, aber auch die Mitwirkung an einer kriminellen Vereinigung, die Straftaten zum Nachteil der europäischen finanziellen Mittel begeht. Vom Timing her kommt der Arbeitsbeginn passend: In den kommenden Jahren sollen 750 Milliarden Euro an Corona-Hilfsmitteln an die EU-Mitgliedstaaten ausgezahlt werden. Eine erste Mammutaufgabe für die Ermittler darauf aufzupassen, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Aber wer sind die Ermittler überhaupt?

EUStA = 2 Ebenen

Geleitet wird die neue Behörde mit rund 140 Staatsanwält:innen aus 22 EU-Ländern von Laura Kövesi. Die 48-jährige Rumänin hat sich in den vergangenen Jahren europaweit einen Namen durch ihre Ermittlungen in ihrem Heimatland gemacht, indem sie rigoros der Korruption nachging – nun ist sie Europäische Generalstaatsanwältin.

Die zentrale Dienststelle der EUStA befindet sich in Luxemburg. Neben Kövesi arbeiten hier 22 Staatsanwält:innen aus den beteiligten Mitgliedstaaten. Sie bilden das sogenannte Kollegium, das für die strategische Ausrichtung der Behörde zuständig ist. Aus den Europäischen Staatsanwält:innen werden dann sogenannte Kammern aus jeweils drei Personen gebildet. Sie entscheiden, ob ein Verfahren zu Gericht gebracht oder eingestellt wird und leiten die europäischen Staatsanwält:innen in den einzelnen Mitgliedstaaten und ihre Ermittlungen an. Denn die EUStA verfügt nicht nur über die entsendeten Staatsanwälte in Luxemburg, sondern über viel mehr Delegierte in den Mitgliedstaaten, die von dort aus für die EU tätig sind. Allein in Deutschland gibt es mit Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln und München fünf Standorte, an denen 11 Staatsanwält:innen von nun an im Auftrag der EU arbeiten. Sollte es zu einer Anklageerhebung kommen, erfolgt dies nach dem jeweiligen nationalen Recht und vor den jeweiligen nationalen Gerichten. Bei grenzübergreifenden Straftaten soll vermutlich auf den (örtlichen) Schwerpunkt der Tat abgestellt werden, eine Entscheidung erfolgt aus Luxemburg.

An der EUStA sind Dänemark, Ungarn, Irland, Polen und Schweden nicht beteiligt. Die Länder können aber jederzeit der europäischen Behörde beitreten, die auch jetzt schon mit den nicht beteiligten Mitgliedstaaten zusammenarbeiten kann.

Ist die EUStA ein neues Organ der EU i.S.v. Art. 13 AEUV?

Der Vertrag von Lissabon hat die Europäische Staatsanwaltschaft noch nicht eingerichtet, sondern den Rat lediglich ermächtigt, einstimmig eine Verordnung in diesem Sinne anzunehmen. Vielmehr findet die EUStA ihre Rechtsgrundlage in Art. 86 AEUV. Zur Bekämpfung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union kann der Rat durch eine entsprechende Verordnung eine Europäische Staatsanwaltschaft einsetzen. Dies hat er mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments in Form der Verordnung (EU) 2017/1939 im Oktober 2017 getan. Hier wird geregelt, dass die EUStA eine Einrichtung der Union ist, die als einheitliche Behörde handelt. Sie ist also kein neues Organ der EU im Sinne des Art. 13 AEUV. Es ist aber festgelegt, dass sie - aufgrund ihrer Ermittlungs- und Strafverfolgungbefugnisse - gegenüber den Organen der Union unabhängig agieren muss. 

Die sieben Organe der EU sind in Art. 13 AEUV abschließend aufgezählt. Neben dem schon erwähnten Rat und dem Europäischen Parlament gibt es noch fünf weitere: Den Rat, die Europäische Kommission, den EuGH, die Europäische Zentralbank und den Rechnungshof. Jedem Organ ist in Art. 223 ff. AEUV ein einzelner Abschnitt gewidmet, für die EZB und den Rechnungshof finden sich die Regelungen in Art. 282 ff. bzw. Art. 285 ff. AEUV.

In Klausuren und mündlichen Prüfungen wird häufig nach den Aufgaben der einzelnen Organe gefragt. Schaue Dir hier die passende Lerneinheit dazu an:

Organe der EU, Art. 13 ff. EUV
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