BVerfG stärkt die Bedeutung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber Maßnahmen des Staates
Das BVerfG hat in seinem Beschluss die Bedeutung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber Maßnahmen des Staates hervorgehoben und gestärkt. Es hat darauf hingewiesen, dass bei Eingriffen in ein Grundrecht in jedem Fall die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme beachtet und gewährt werden müsse.
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