Wusstest Du übrigens...?

Nach Alkoholexzess mit Erstsemestern von Uni verwiesen

Eine Hochschule kündigte den Dienstvertrag mit einer Studentin und verwies sie von der Uni. Der Grund? Sie hat sich als sogenannte Patin für Erstsemester an einer Veranstaltung beteiligt, bei der es zu einem für sie absehbaren ritualisierten Alkoholexzess gekommen war. Die Erstsemester sollen auf der Feier im Rahmen einer psychologischen Drucksituation den sog. Rohrbruch durchführen, sich also übertrieben betrinken. Gegen den Verweis wehrt sie sich im Wege der einstweiligen Verfügung.

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Das MoPeG

Das MoPeG

Wer seine juristische Ausbildung mit einer Loseblattsammlung bestreitet, freut sich selten, wenn wieder einmal eine Ergänzungslieferung im Postkasten liegt. Nicht selten ärgert man sich über die unzähligen Stunden des Einsortierens von Änderungen, die so gar nichts mit dem Pflichtstoff der juristischen Staatsexamina zu tun haben. Das ist bei dem MoPeG, dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, zum Glück anders: die zentralen Änderungen betreffen im Wesentlichen die GbR und spielen sich dementsprechend in den §§ 705 ff. BGB ab.

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Wenn ein Hashtag zum Problem wird

Die zunehmende Bedeutung von Social Media geht nicht spurlos an den Gerichten vorbei. Immer häufiger müssen die Richterinnen und Richter das Userverhalten in den sozialen Netzwerken rechtlich einordnen. Ob der Kommentar „#DubistEinMann" eine zulässige Meinungsäußerung darstellt oder ob hier ein Unterlassungsanspruch greift, musste erst kürzlich das OLG Frankfurt entscheiden.

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Bar oder Prostitutionsgewerbe?

Prostitutionsgewerbe oder kein Prostitutionsgewerbe, das ist hier die Frage! Wenn in einer Gaststätte Tabledance angeboten wird, Anbahnungen zur Prostitution dort stattfinden und sich zufälligerweise direkt über dem Etablissement ein Bordell befindet, dann wirkt das zunächst wie ein gutes Geschäftsmodell im verruchten Milieu. Doch die Frage, ob schon eine Tabledancegaststätte bereits unter das ProstSchG fällt, musste jüngst das VG Stuttgart entscheiden.

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Blinder stürzt über geparkte E-Scooter

E-Roller (“Scooter”) haben der deutschen Justiz in der Vergangenheit bereits des Öfteren Kopfzerbrechen bereitet. Erst im Juni diesen Jahres hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main beispielsweise entschieden, dass die Trunkenheitsfahrt mit einem E-Roller die gleichen Promillegrenzen wie die eines Kraftfahrzeugs haben soll. Damit machte das Gericht deutlich, für wie gefährlich es die neuartigen Gefährte hält. Diese Entscheidung ist nur eine von vielen, die die Problematik der umstrittenen Roller verdeutlichen. In diesem aktuellen Fall des OLG Bremen ergibt sich die Gefahr unmittelbar aus ihrer Existenz.

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Können unflätige Emojis zur fristlosen Kündigung führen?

Ein offenes Gartentor, Beleidigungen, ein paar Kackhaufen-Emojis und eine fristlose Kündigung…. Man könnte meinen, hier bestehe kein Zusammenhang. Doch tatsächlich hat sich ein solcher Fall im Landkreis Bad Dürkheim zugetragen. Ob Beschimpfungen und fäkale Emojis eine fristlose Kündigung eines Pachtvertrages rechtfertigen, hatte nämlich jüngst das LG Frankenthal zu entscheiden.

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Ist ein Schild “Freiwillig Tempo 30” rechtmäßig?

Fuß runter vom Gas! Das wünschen sich in einigen Gegenden Deutschlands viele Anwohner. Hintergrund ist der Schutz der Umwelt und/oder der dort lebenden Kinder. Daher sieht man es immer häufiger, dass einige Anwohner selbst gebastelte Freiwillig-Tempo-30-Schilder aufstellen. Nun hatte das Verwaltungsgericht Freiburg zu entscheiden, ob ein Anwohner gegen die bloße Beseitigungsaufforderung seines Tempo-30-Schildes vorgehen kann.

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VG Berlin zu den Zulassungsvoraussetzungen des juristischen Vorbereitungsdienstes

Der Brexit begleitet uns spätestens seit dem Referendum am 23.06.2016, in dem die Bürger des Vereinigten Königreichs für den Austritt aus der Europäischen Union stimmten. Bis zum 31.01.2020, als der Austritt nach Art. 50 EUV in Kraft trat, vergingen die Jahre. Wie die künftige Beziehung zwischen der EU und UK nach Ablauf der Übergangsfrist vom 31.12.2020 aussehen sollte, war wegen dieses absoluten Novums lange Zeit auch für deutsche Studenten auf der Insel nicht absehbar. Dass die Folgen des Brexits erst nach und nach vor Gericht zum Vorschein kommen, zeigt das Verfahren um eine deutsche Absolventin, mit dem sich das VG Berlin konfrontiert sah.

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AG Berlin-Mitte zum Social Media Auftritt eines Ministers

Jemanden von Angesicht zu Angesicht zu kritisieren, das verlangt Mut. Mut, den man heutzutage wohl seltener fasst, weil es einfachere Möglichkeiten gibt, um seine Unzufriedenheit kundzutun. Da beinahe jeder auf Social Media präsent ist, findet eine mehr oder weniger sachliche Auseinandersetzung mittlerweile vorwiegend auf den einschlägigen Plattformen im Internet statt. Wenn man sein Wort an eine Person des öffentlichen Lebens richtet, die in der analogen Welt schier unerreichbar ist, ist das natürlich absolut praktisch. Auch vor dem Hintergrund, dass man einen anderen mit ein paar einfachen Klicks „blockieren“ kann, um unliebsame Kommentare zu verhindern, ist eine Auseinandersetzung im Internet vermeintlich leicht. Mit der Frage, ob auch der Bundesgesundheitsminister auf der Plattform X (vormals Twitter) andere Nutzer vom Zugang zu seinem Account durch die „Blockierfunktion“ ausschließen darf, hatte sich jüngst das AG Berlin-Mitte auseinanderzusetzen.

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