Kein Waffenschein für KSK-Soldat
Auch Elite-Soldaten dürfen in Deutschland privat nicht einfach mit einer Waffe herumlaufen. Um sich vor einer Terror-Gefahr schützen zu können, beantragte ein ehemals in Afghanistan stationierter KSK-Soldat aber einen Waffenschein. Das Polizeipräsidium und das OVG NRW waren sich in der Sache aber einig: Keine Waffe für den Soldaten. Was brachte das OVG NRW zu dieser Entscheidung?
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