VG Hamburg zu Protestcamp beim G20-Gipfel
Nach mehreren Eilentscheidungen schien der Errichtung eines Protestcamps beim G20-Gipfel in Hamburg nichts mehr im Wege zu stehen. Die Polizei sah dies jedoch anders und sperrte trotzdem den Zugang zum Versammlungsort ab. Waren die Absperrungen rechtswidrig und haben gegen die Versammlungsfreiheit verstoßen?
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