BVerwG zu selbstbestimmtem Sterben
Wer unheilbar krank ist und selbstbestimmt sterben will, dem muss das auch faktisch möglich sein – dies hat das BVerfG noch im Jahr 2020 entschieden. Trotzdem haben unheilbar Kranke keinen Anspruch auf ein tödliches Medikament vom Staat. Dies geht nun aus einer aktuellen Entscheidung des BVerwG hervor. Wie passen beide Urteile zusammen und wie begründet das BVerwG seine aufsehenerregende Entscheidung?
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