Schwierigkeiten mit dem beA
Je mehr Zeit seit der Einführung der aktiven Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ins Land geht, desto facettenreicher wird die Rechtsprechung zu der Thematik rund um den § 130d ZPO. In diesem Kontext gewinnt auch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach §§ 233 ff. ZPO ungeahnte Relevanz. Stellvertretend für die wachsende Bandbreite der möglichen Fehlerquellen soll ein Rechtsstreit beleuchtet werden, mit dem sich der zwölfte Zivilsenat des BGH im Rahmen einer Rechtsbeschwerde zuletzt beschäftigen durfte (Az. XII ZB 88/23).
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