Wusstest Du übrigens...?

Betrug durch TUI-Angestellte

Nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 haben Fluggäste im Falle von Verspätungen, Überbuchungen oder ähnlichen Flugstörungen einen Entschädigungsanspruch gegen die Airlines. So können Reisende bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden beispielsweise eine Entschädigung von bis zu 600 € verlangen. Die Verordnung wird oft auch als Fluggastrechteverordnung bezeichnet. Sie wurde Jahr für Jahr durch Urteile des EuGH verfeinert und konkretisiert. Jedoch scheint dieses Geld nicht immer bei den Urlaubern anzukommen

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„Gerichtliche Anordnungen“ gegen Internet Zugangsprovider

indet sich im World Wide Web ein Verstoß beispielsweise gegen das Urheberrecht vor, so ist vorrangig gegen den Inhaltsanbieter oder den Hoster vorzugehen, die Haftung des reinen Zugangsproviders (derjenige, der allgemein den Zugang zum Internet vermittelt) erfolgt subsidiär. Darüber herrscht mittlerweile Einigkeit. Der Gesetzgeber hat das Telemediengesetz mehrmals geändert.

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Ex-Anwalt will falsch gezahlte Millionen nicht zurückzahlen

Wer aufgrund einer Fehlüberweisung anstelle von knapp 1.500 Euro rund 1.500.000 Millionen Euro auf das Konto bekommt, wird sich wohl nur kurz an dem Anblick erfreuen dürfen und dann schweren Herzens (und guten Gewissens) auf den Fehler aufmerksam machen. Anders in Berlin: Ein inzwischen Ex-Anwalt behielt die Millionensumme – und steht nun vor Gericht.

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