Fiktive Schadensberechnung im Mietrecht
Das Thema der fiktiven Schadensberechnung ist immer mal wieder ein Streitpunkt vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Auch wir haben bereits auf unserem Blog berichtet. Ob diese zulässig ist, ist stark vom Rechtsgebiet abhängig und kann grundsätzlich nicht verallgemeinert werden. Dies führt zu Rechtsunsicherheiten und daher auch immer wieder zu Klagen. Dieses Mal verhandelten die Karlsruher Richter darüber, ob ein Vermieter die fiktiven Kosten für unterlassene Schönheitsreparaturen und für Schäden im Treppenhaus von seinem Mieter verlangen konnte.
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